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13.05.13 –
Die nationalsozialistische Belastung von Agnes Miegel, Karl Wagenfeld und Freiherr von Langen soll durch die Verwaltung geklärt werden. Das verlangt die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Rat der Stadt Warendorf von der Stadtverwaltung in einem Schreiben an Bürgermeister Jochen Walter. Alle drei Persönlichkeiten geben in Warendorf einer Strasse ihren Namen. Die ostpreussische Heimatdichterin Miegel und der Olympia-Reiter von Langen in der Kernstadt, der westfälische Heimatdichter Wagenfeld im Ortsteil Hoetmar. Die Fraktion hat bei dem Vorsitzenden des Kulturausschusses Günter Belt (FDP) beantragt, in der übernächsten Kulturausschusssitzung am 11. Juli dazu einen Vertreter des Landschaftsverbandes als Fachreferenten einzuladen. Wissenschaftler der Münsteraner Behörde hatten sich ausführlich mit der Problematik fragwürdiger Ehrungen durch Strassenbenennungen in Westfalen-Lippe befasst. Die Grünen möchten im Falle der Wagenfeldstrasse zusätzlich wissen, wer diese Benennung vorschlug und wer damals an der Namensgebung auf Seiten des damaligen Magistrates der Stadt beteiligt war. Ferner soll die Verwaltung berichten, welches Stadium ihre eigenen Bemühungen um die Aufklärung der Geschichte der Namensgebungen erreicht haben und dazu fachlich Stellung nehmen. In dieser Stellungnahme, so erwarten die Grünen, solle die Verwaltung auch auf eventuelle weitere problematische Persönlichkeiten ausdrücklich hinweisen, deren Rolle im sogenannten Dritten Reich bisher noch nicht diskutiert wurden. „Es ist längst überfällig sich nationalsozialistisch belasteter Namen zu entledigen. Sie müssen ersetzt werden durch solche, deren Persönlichkeiten beispielgebend sind für die heutigen und zukünftigen Generationen in unserer Stadt“, sagt dazu Fraktionssprecher Daniel Kebschull. Das letzte ähnlich gelagerte Verlangen der Grünen geht auf den Oktober des Jahres 2001 zurück. Damals distanzierte sich der Rat einstimmig von der Ehrenbürgerschaft des Massenmörders Göring, dem diese Würde am 20. Oktober 1933 durch die Emsstadt verliehen worden war. „Zu einem regelrechten Entzug des Ehrenbürgerrechts kam es nie, weil dieses aus rechtlichen Gründen bei Verstorbenen ausscheidet. Bei den Strassennamen kennen die Vorschriften hier kein solches Hindernis“, so Kebschull. „Hier kann und muss nun auch endlich gehandelt werden zum Wohle des Ansehens der Stadt und ihrer Einwohner.“
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