BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Aktuelles

Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hier: Neubau eines Hallenbades in Warendorf

Hiermit beantragen die Ratsfraktionen der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen für den Neubau eines Hallenbades in Warendorf auf Basis der in der Machbarkeitsstudie vom 28. Mai 2020 im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss präsentierten Variante 2 „Sport- und Familienbad“ zu forcieren. Das Bad soll im Wesentlichen ein 25 Meter langes Sportbecken, ein Lehrschwimm-Kursbecken in einer voraussichtlichen Größe von 8 x 12,5 Meter, einen Eltern-Kind-Bereich mit Planschbecken enthalten.

14.04.21 –

 

Hiermit beantragen die Ratsfraktionen der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen für den Neubau eines Hallenbades in Warendorf auf Basis der in der Machbarkeitsstudie vom 28. Mai 2020 im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss präsentierten Variante 2 „Sport- und Familienbad“ zu forcieren. Das Bad soll im Wesentlichen ein 25 Meter langes Sportbecken, ein Lehrschwimm-Kursbecken in einer voraussichtlichen Größe von 8 x 12,5 Meter, einen Eltern-Kind-Bereich mit Planschbecken enthalten.
  2. Die Gespräche mit der Geschäftsführung der Stadtwerke Warendorf GmbH sind dahingehend zu intensivieren, dass das mögliche Raumprogramm des Bades bis nach den Sommerferien ausgearbeitet und insbesondere ermittelt wird, welche spezifischen Anforderungen und Wünsche der Nutzerinnen und Nutzer (Schulen, öffentlicher Badebetrieb, Vereine) insoweit bestehen. Ein entsprechender Bericht ist in den zuständigen politischen Gremien nach der Sommerpause 2021 abzugeben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Planungen für den Hallenbadneubau bis Ende des Jahres 2022 soweit abgeschlossen sind, dass im Falle eines aufgelegten Förderprogramms antragsfähige Unterlagen vorhanden sind und der Neubau ab dem Jahr 2024 realisiert werden kann. Etwaige Fördermöglichkeiten sind zu prüfen und den politischen Gremien aufzuzeigen.
  4. Der Beschluss des Rates der Stadt Warendorf vom 25. Juni 2020 wird dahingehend geändert, dass die Planungen und die Realisierung eines Hallenbadneubaus unabhängig von einem Perspektiv- und Entwicklungskonzept für den Gesamtstandort „Westliches Schulzentrum“ vorangetrieben werden.
  5. Von Investitionen am bestehenden Hallenbad, die über den reinen Nutzungserhalt hinausgehen, wird weiterhin abgesehen. Über einen möglichen Abriss des Bestandsgebäudes wird nach Fertigstellung des Neubaus im Rahmen eines städtebaulichen Perspektiv- und Entwicklungskonzeptes für das Gesamtareal „Westliches Schulzentrum“ entschieden.
  6. Für die weitere Planung des Neubaus eines Hallenbades in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Standort werden für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 konsumtive Mittel in Höhe von jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsplan 2021 eingestellt.
  7. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur Darstellung des Hallenbadneubaus im Haushaltsplan für die Jahre 2022 ff. zu unterbreiten.

Wir beantragen, die Aufnahme dieses Antrags auf die Tagesordnungen der Sitzung des HFW-Ausschusses am 26. April 2021 und der Sitzung des Rates am 06. Mai 2021.

Begründung:

Zu 1.:
Als Ratsfraktionen der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP sind wir überzeugt, dass Schwimmbäder ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und ein wichtiger Standortfaktor für Städte und Gemeinden sind. In vielen Kommunen in der gesamten Bundesrepublik hat sich die Bäderlandschaft in den vergangenen Jahren negativ entwickelt. Wir beabsichtigen, diese Entwicklung in Warendorf zu verhindern und umzukehren.
Um die Warendorfer Bäderlandschaft bedarfsgerecht und konzeptionell weiterzuentwickeln, haben sich unsere Fraktionen bereits im November 2018 klar zum Neubau eines Hallenbades in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude im westlichen Schulzentrum an der VonKetteler-Straße bekannt und am 21. November 2018 einen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Warendorf herbeigeführt.
Da der Neubau eines Hallenbades ein komplexes Projekt darstellt, das bedarfsorientiert und wirtschaftlich geplant und durchgeführt werden muss, wurde im Anschluss die externe Ingenieur-Gesellschaft „Constrata“ mit Sitz in Bielefeld mit der Erstellung einer Bedarfsanalyse und der Projektsteuerung beauftragt.
Im Rahmen der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 28. Mai 2020 hat die Firma „Constrata“ verschiedene Varianten für eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Hallenbades in Warendorf aufgezeigt. Auf Grundlage dieses Variantenvergleichs hat der Rat der Stadt Warendorf in seiner Sitzung vom 25. Juni 2020 mehrheitlich beschlossen, die weiteren Planungen für den Neubau in der vorgestellten Variante 2 „Sport- und Familienbad“ zu forcieren. Nach geltender Beschlusslage soll das Bad im Wesentlichen ein 25 Meter langes Sportbecken, ein Lehrschwimm-Kursbecken in einer voraussichtlichen Größe von 8 x 12,5 Meter, einen Eltern-Kind-Bereich mit Planschbecken enthalten.
Aus unserer Sicht besitzen die dem Ratsbeschluss vom 25. Juni 2020 zugrunde liegenden Überlegungen nach wie vor Gültigkeit.
Wir bekennen uns weiterhin zum Neubau eines Hallenbades in Warendorf und sehen in einem neuen Bad einen großen Gewinn für unsere Stadt. Mit einem Neubau sind keine Einschränkungen in die Nutzung des bestehenden Schwimmbades verbunden. Unter anderem führt das neue Bad Kinder frühzeitig an das Wasser heran, ist besonders familienfreundlich, und barrierefrei. Es wird im Vergleich zum Status quo ein deutlicher Mehrwert für Nutzerinnen und Nutzer aller Altersklassen geschaffen und wesentlich zu einem in energetischer wie wirtschaftlicher Hinsicht effektivieren Bäderbetrieb beigetragen.
Zugleich sehen wir die Möglichkeit, ein Nahwärmekonzept für das Schulviertel im Zuge des Neubaus des Hallenbades zu entwickeln. Die Neuaufstellung der Warendorfer Bäderlandschaft bietet so auch die Chance, dieses zukunftsorientierte, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Projekt mit zu planen.
Die Variante 2 „Sport- und Familienbad“ bietet einen deutlichen Mehrwert für die Warendorfer Bevölkerung gegenüber dem aktuellen Bestand, bedient angemessen die lokalen Bedürfnisse und stärkt den Standortfaktor Warendorfs. Nach alledem sehen wir die dringende Notwendigkeit, die Planungen und die Realisierung des Hallenbadneubaus zu forcieren.

Zu 2.:
Bereits mit Beschluss des Rates der Stadt Warendorf vom 25. Juni 2020 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, mit der Geschäftsführung der Stadtwerke Warendorf GmbH das mögliche Raumprogramm eines Hallenbadneubaus auszuarbeiten und insbesondere zu ermitteln, welche spezifischen Anforderungen und Wünsche der Nutzerinnen und Nutzer (Schulen, Öffentlicher Badebetrieb, Vereine) insoweit bestehen. Zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen sollen diese Gespräche nunmehr intensiviert werden.
In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, wie sich die zuletzt von der Sportschule der Bundeswehr vorgenommenen Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten ihrer Sportanlage für heimische Vereine und Institutionen auf die bestehenden Bedarfe auswirken. Ein entsprechender Zwischenbericht ist in den zuständigen politischen Gremien nach der Sommerpause 2021 abzugeben.

Zu 3.:
Als Ratsfraktionen der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ist es unser Ziel, den Neubau eines Hallenbades in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude im westlichen Schulzentrum ab dem Jahr 2024 zu realisieren. Um dies zu gewährleisten, wird die Verwaltung beauftragt sicherzustellen, dass die Neubauplanungen bis Ende des Jahres 2022 zur Förderreife abgeschlossen werden.
Zugleich haben der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen die insgesamt negative Entwicklung der Bäderlandschaft auf kommunaler Ebene erkannt und auch für den Neubau von Schwimmbädern Förderprogramme geschafft. Die Verwaltung wird daher beauftragt, entsprechende Fördermöglichkeiten zu prüfen und den politischen Gremien aufzuzeigen. Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt halten wir jedoch auch einen vollständig fremdfinanzierten Neubau für grundsätzlich vertretbar.

Zu 4.:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Warendorf vom 25. Juni 2020 wurde entschieden, dass sich der Hallenbadneubau in ein Perspektiv- und Entwicklungskonzept für den Gesamtstandort des westlichen Schulzentrums einfügen und dieses Konzept sämtliche Bausteine der kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfe und Entwicklungsperspektiven im Schul- und Sportbereich mitberücksichtigen muss.
Unsere Fraktionen erkennen die Vorteile der Entwicklung eines solchen städtebaulichen Konzeptes durchaus an. Nach intensiver Beratung sind wir jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass ein solches Konzept keine zwingende Voraussetzung für den Hallenbadneubau in unmittelbarer Nähe zum aktuellen Standort ist. Wir halten es daher für vertretbar, zunächst nur die Umsetzung des Hallenbadkonzeptes voranzutreiben und danach das Gesamtareal zu überplanen sowie durch sukzessive Investitionen langfristig aufzuwerten.
Insbesondere vermögen wir nicht zu erkennen, dass ein Hallenbadneubau weitere Entwicklungen auf dem sehr weitläufigen Areal nennenswert einschränkt oder gar unmöglich machen würde. Zugleich würde die Entwicklung eines Perspektiv- und Entwicklungskonzeptes einen erheblichen zeitlichen Vorlauf benötigen und den Hallenbadneubau in einem aus unserer Sicht nicht vertretbaren Maß zeitlich verzögern. Dies würde insbesondere auch zu der Gefahr führen, dass sich die Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt derart verschlechtern, dass eine wirtschaftliche Realisierung des Neubaus wesentlich erschwert wird.
Nach alledem sprechen wir uns dafür aus, den Beschluss des Rates der Stadt Warendorf vom 25. Juni 2020 dahingehend zu ändern, dass die Planungen und die Realisierung eines Hallenbadneubaus unabhängig von einem Perspektiv- und Entwicklungskonzept für den Gesamtstandort „Westliches Schulzentrum“ vorangetrieben werden.

Zu 5.:
Bereits mit Beschluss vom 21. November 2018 hat der Rat der Stadt Warendorf mehrheitlich beschlossen, keine Investitionen am bestehenden Hallenbad vorzunehmen, die über den reinen Nutzungserhalt hinausgehen. Unsere Fraktionen sprechen sich dafür aus, an diesem Beschluss weiter festzuhalten.
Zum einen wäre es öffentlich nicht vermittelbar, den Neubau eines Hallenbades zu forcieren, gleichzeitig aber in ein Bestandsgebäude zu investieren. Zum anderen hat die Stadtverwaltung den notwendigen Sanierungsbedarf im bestehenden Hallenbad bereits im Jahr 2018 auf mindestens 3 Millionen Euro beziffert. Unsere Fraktionen bezweifeln, dass diese Kostenschätzung nach wie vor Gültigkeit besitzt. Im Zeitverlauf dürfte sich das notwendige Investitionsvolumen unter anderem durch unterlassene Sanierungsmaßnahmen und allgemeine Preis-steigerungen deutlich erhöht haben. Zugleich haben Kommunen aus der gesamten Bundesrepublik in der jüngeren Vergangenheit bei der Sanierung von Bestandsgebäuden wiederholt „böse Überraschungen“ und deutliche Überschreitungen der ursprünglichen Kostenprognosen erlebt.
Auch für Warendorf sehen wir in einer etwaigen Sanierung des bestehenden Hallenbades ein unkalkulierbares finanzielles Risiko. Wir lehnen daher Investitionen in das Bestandsgebäude, die über den reinen Nutzungserhalt hinausgehen, ab. Zugleich plädieren wir dafür, über einen möglichen Abriss des Hallenbades erst nach Fertigstellung des Neubaus im Rahmen eines städtebaulichen Perspektiv- und Entwicklungskonzeptes für das Gesamtareal „Westliches Schulzentrum“ zu entscheiden.

Zu 6.:
Um die Stadtverwaltung finanziell in die Lage zu versetzen, die Planungen für den Neubau eines Hallenbades in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Standort vorantreiben zu können, sehen wir es als unabdingbar an, für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 konsumtive Mittel in Höhe von jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsplan 2021 einzustellen.

Zu 7.:
Wie bereits erläutert wurde, ist es das Ziel der Ratsfraktionen der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, den Neubau eines Hallenbades in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude im westlichen Schulzentrum ab dem Jahr 2024 zu realisieren. Diesbezüglich wird die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Darstellung des Hallenbadneubaus im Haushaltsplan für die Jahre 2022 ff. zu unterbreiten. In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch Haushaltsmittel in der mittelfristigen Finanzplanung im konsumtiven wie investiven Bereich zu veranschlagen.
 

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