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11.10.24 –
In der Ratssitzung am 10.10.2024 wurde unter anderem über die Vorlage mit dem Titel "Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025" diskutiert und abgestimmt.
Die Verwaltung hat drei Beschlussvorschläge zur Abstimmung gestellt:
Es ist weder ein leicht verständliches Thema noch ein Thema, dass leichtfertig behandelt werden sollte. Unsere Grüne Ratsfraktion hat sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und gerade zu dem zweiten Beschlussvorschlag hat sich vor allem auch unser Ratsherr Rolf Röhling tiefergehende Gedanken gemacht.
Wir sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir dem ersten Beschlussvorschlag zustimmen können. Den beiden Weiteren allerdings aus den folgenden Gründen nicht:
"Die Antwort auf die Frage, ob ein einheitlicher Hebesatz oder differenzierte Hebesätze zur Anwendung kommen sollen, haben wir uns in der Fraktion nicht leicht gemacht.
Als Resultat der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erhöhen sich die Grundsteuermessbeträge durchweg für Einfamilienhäuser und Doppel- bzw. Reihenhäuser, und das teilweise nennenswert und unabhängig vom Alter der Gebäude. Auf der anderen Seite wird es zu deutlichen Reduzierungen bei gewerblichen Grundstücken kommen. Diese Veränderungen werden in ihrer Tendenz auch von uns nicht kritisiert.
Damit aus der neuen Gesetzeslage im Ergebnis ein unverändertes Gesamtaufkommen generiert wird, steigt der bisherige Hebesatz aber spürbar. Der Hebesatz ist aber bereits für 2024 angehoben worden, da die Grundsteuer eine der wenigen Einkunftsarten der Kommune ist. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren angesichts der schwierigen Haushaltslage weitere Steigerungen des Hebesatzes ins Auge genommen werden müssen.
Daher favorisieren wir im Ergebnis die Einführung von der Landesregierung NRW ermöglichter differenzierter Hebesätze, mit dem Ziel, sowohl die Belastungen der betroffenen Wohnimmobilieneigentümer als auch die Begünstigungen der Gewerblichen Unternehmen abzuschwächen. Wichtig an dieser Stelle ist der Hinweis, dass es in jedem Fall bei einer Entlastung des Gewerbes bleiben wird. Die heraufbeschworene Gefahr einer Klagewelle sehen wir nicht. Die vorliegenden Gutachten geben sowohl Entwarnung als auch Warnung, was in juristischen Fragen absolut üblich ist. Uns schwebt ein Volumen von etwa einem Viertel bis zu einem Drittel der vorgeschlagenen Hebesatzerhöhung vor. Wir werden daher die Verwaltungsvorlage im Beschlussvorschlag 2 ablehnen.
Hinsichtlich einer möglichen Einführung einer Grundsteuer C sind wir der Meinung, dass die Vorteile einer Einführung deren Nachteile überwiegen. Wir sehen durchaus die Chance, dass in der Folge unbebaute Grundstücke vermehrt auf den Markt kommen könnten. Wir sollten jede Möglichkeit nutzen, um zu einer Nachverdichtung zu kommen. Die Erfassung und das Monitoring dieser Fälle durch die Verwaltung sollten selbstverständlich sein. Wir werden also der Vorlage auch in diesem Punkt nicht folgen."
Leider war es vor allem durch eine Mehrheit von CDU und SPD nicht möglich differenzierte Hebesätze einzuführen.
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