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Baumfällungen - erneuter Gesetzesverstoß

Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen in Warendorf sind irritiert über die Stellungnahme vom 16.04.2012 und die Haltung der Verwaltung in der letzten Ratssitzung zum Thema Baumfällungen. Aus aktuellem Anlass sehen sie inzwischen Gefahr im Verzug und erwägen sogar aufsichtsbehördliche Maßnahmen.

12.05.12 –

Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen in Warendorf sind irritiert über die Stellungnahme vom 16.04.2012 und die Haltung der Verwaltung in der letzten Ratssitzung zum Thema Baumfällungen. Aus aktuellem Anlass sehen sie inzwischen Gefahr im Verzug und erwägen sogar aufsichtsbehördliche Maßnahmen.

 

Auf Anfrage der Grünen nahm die Stadt zwar Stellung zu etwaigen Rechtsgrundlagen für das Verwaltungshandeln mit der Kettensäge. Nach Ansicht der Grünen Ratsfraktion ist diese Begründung jedoch unzureichend. Die Haltung der Verwaltung bestätige noch den Vorwurf des gesetzeswidrigen Verwaltungshandelns.

 

Die am Bürgerhof zum Zwecke der umstrittenen Realisierung des Neubaus des K+K Supermarktes betroffenen Bäume seien schon mangels wirksamen Bebauungsplanes, der die Fällung ggf. erforderlich gemacht hätte, rechtswidrig gefällt worden. Zudem läge auch der seitens der Stadt angebrachte Ausnahmetatbestand zur Vermeidung einer offenbar nicht beabsichtigten Härte nicht vor. Die der Baumschutzsatzung unterfallenden Bäume durften nicht gefällt werden, da hier die zu berücksichtigenden Interessen der Allgemeinheit an der Erhaltung der Bäume gegenüber den wirtschaftlichen Interessen des Investors Vorrang hätten. Dabei sei der Ausnahmecharakter verkannt worden und es seien möglicherweise auch Vorgaben des Artenschutzgesetzes nicht beachtet worden, da die Zwergfledermaus ggf. ihren Winterschlaf in den gefällten Bäumen abgehalten hätte. Zudem seien offenbar erst gar keine Ermessenserwägungen angestellt worden, was auch aus der fehlenden Erläuterung in der Stellungnahme der Stadt ersichtlich sei. Dies habe aber stets Rechtswidrigkeit zur Konsequenz, so Juristin und Grünen-Ratsmitglied Beata Wingenbach.

 

Die gleiche Rechtslage ergäbe sich nach Ansicht der Grünen auch für den Fall der Baumfällung am Alten Lehrerseminar, da auch hier offenbar keine Ermessenserwägungen angestellt wurden sondern kurzerhand willkürlich Fakten mit der Kettensäge geschaffen worden sind.

 

Die Grünen befürchten nun, die Rücksichtslosigkeit der Verwaltung gegenüber dem Gesetz entwickle sich nunmehr zum neuen Stil, denn der Kahlschlag habe eine neue Dimension erlangt.

Am 26.04.2012 ist im Naturdenkmal „Emsaltwasser im Stadtpark Warendorf“ (Biotop Nr. 144, Planquadrat G6, DGK 4014,11 Stadtpark Warendorf), auch „Grundloser Kolk“ oder „Glockenkuhle“ genannt, auf Veranlassung der Stadtverwaltung eine offenbar nicht genehmigte Baumfällaktion vorgenommen worden, die mit den Schutzzielen dieses Naturdenkmals nicht in Einklang zu bringen sei. Es wurden fünf größere Bäume und Unterholz nördlich des Teiches mitten in der Brutzeit der Vögel geschlagen. Die Grünen haben nach eigenen Angaben Beweise dafür, dass einige der geschlagen Bäume Bruthöhlen von Spechten enthielten. Die angefertigten Fotos dokumentieren ältere Spechthöhlen, die bebrütet waren oder in Kürze bebrütet werden sollten. Das Naturdenkmal diene u.a. der Erhaltung eines naturnahen Lebensraumes für seltene und gefährdete Tierarten und Pflanzengesellschaften. Dieses Schutzziel sei mit der Verarbeitung von Nistbäumen zu Brennholz konterkariert worden. Die vorgenommene Maßnahme führe danach zu einer nach § 34 LG NRW verbotenen Beschädigung bzw. Veränderung.

Besonders erschreckend findet der neue Fraktionssprecher der Grünen, Daniel Kebschull die Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Gesetz und der Natur. Diese werde durch die Tatsache deutlich, dass die Fällung mitten in der Nistzeit vorgenommen worden sei. Der Gesetzgeber schreibe aber zum Schutz in § 39 BNatSchG vor, dass Fällungen zwischen dem 1. März bis zum 30. September verboten sind. „Der gesunde Menschenverstand sollte einem auch sagen, dass man in der Brutzeit keine Nistbäume fällt“. Ein Ausnahmetatbestand habe auch hier nicht vorgelegen. Insbesondere könne die willkürliche und rücksichtslose Fällung von bebrüteten Höhlenbäumen nicht als „Pflegemaßnahme“ bezeichnet werden.

 

Die Fraktion hat die Stadtverwaltung im Interesse einer einvernehmlichen Klärung zur erneuten Stellungnahme aufgefordert. „Angesichts der absolutistisch anmutenden und einer gegenüber der Politik respektlosen Vorgehensweise haben wir auch schon über die Einschaltung der Aufsichtsbehörde nachgedacht. Schließlich sind wir als Ratsmitglieder in erster Linie der Stadt und ihren Bürgern verpflichtet und müssen die Verwaltung dahingehend kontrollieren, so bedauerlich das für das Klima im Rat auch ist“, so Beata Wingenbach. „Die gefällten Bäume und die verlorene Vogelbrut sowie die möglicherweise getöteten Fledermäuse können wir nicht mehr retten aber wenigstens für die Zukunft vorbeugen“.

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