BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Aktuelles

Antrag: Verkehrsberuhigung in Hoetmar

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt: Die Stadt Warendorf möge bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Einrichtung von Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt der K 20 in Hoetmar vom Ortseingang/Friedhof (Dechant-Wessing-Strasse/Lindenstrasse) bis zum Ortsausgang Hellstraße und auf dem im Ort liegenden Teilstück der L851 (Raiffeisenstrasse) veranlassen. Ferner möge eine verkehrsberuhigende Massnahme in Höhe des Ortseinganges /Friedhof eingerichtet werden, welche auf der „anderen Seite“ der K 20 (Hellstraße, Ortsausgang Richtung Everswinkel) bereits mit guten Resultaten geschaffen wurde

05.12.13 – von Klaus Aßhoff –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Die Stadt Warendorf möge bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden die Einrichtung von Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt der K 20 in Hoetmar vom Ortseingang/Friedhof (Dechant-Wessing-Strasse/Lindenstrasse) bis zum Ortsausgang Hellstraße und auf dem im Ort liegenden Teilstück der L851 (Raiffeisenstrasse) veranlassen. Ferner möge eine verkehrsberuhigende Massnahme in Höhe des Ortseinganges /Friedhof eingerichtet werden, welche auf der „anderen Seite“ der K 20 (Hellstraße, Ortsausgang Richtung Everswinkel) bereits mit guten Resultaten geschaffen wurde

Begründung: Auf den gen. Abschnitten verlaufen die Straßen größtenteils kurvig. Es gibt Querungsstellen für Fußgänger und Radfahrer. An der Lindenstrasse wird die neue Feuerwache entstehen, welche schon in der Bauphase, aber auch im späteren Betrieb, in diesem Bereich zusätzlichen Verkehr bedingt und aufgrund der Kurvenlage Gefahrenpotenziale birgt. Zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer sowie der ein und ausfahrenden Feuerwehr ist somit eine Geschwindigkeitsreduzierung angebracht. Eine Geschwindigkeitsreduzierung begünstigt zudem die notwendige Lärmreduzierung und somit den Schutz der Anlieger des an einem ausgedehnten Wohngebiet liegenden Teilstücks der betroffenen Straßen.

Ein nennenswerter Zeitverlust für den Durchgangsverkehr wird nicht eintreten, da in dem kurvigen Verlauf die Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h weder durchgehend möglich ist, noch einer verantwortungsbewussten Fahrweise entspricht. Allerdings reizen einige Verkehrsteilnehmer die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit aus und überschreiten diese bei der Ortseinfahrt auch.

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