10.05.12 –
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird für alle Massentierhaltungsanlagen des Außenbereichs aus denen sich aus § 35 BauGB ergebenden Gründen versagt.
Begründung:
Mit diesen Vorhaben ist nach § 35 Abs. 3 BauGB eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gegeben; damit fällt dem Gemeinderat dieselbe umfassende Prüfkompetenz zu wie der Genehmigungsbehörde.
Im Einzelnen:
Jedes einzelneRatsmitglied trägt eine Mitverantwortung für den Erhalt unserer Umwelt und unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Nichthandeln wird eine Zerstörung unserer Umwelt und unserer natürlichen Lebensgrundlagen zur Folge haben.
Hiermit fordern wir den Rat und damit jedes einzelne Ratsmitglied als gewählten Vertreter auf, von seiner Überprüfungsbefugnis bei der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gewissenhaft und verantwortungsvoll im Sinne und zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt Gebrauch zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Kebschull
Fraktionssprecher
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