BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Aktuelles

Antrag zum Haushaltsplanentwurf 2026: Anhebung der Kosten für Anwohnerparkausweise

07.02.26 –

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
Die Erhöhung der Kosten für Anwohnerparkausweise auf 60,00€ bis 120,00€ für 1 Jahr und 30,00€ bis 60,00€ für 1/2 Jahre.
Es soll gestaffelte Preise von Kleinwagen bis hin zu großen SUV und Pick-ups geben, wobei Größe und Gewicht ausschlaggebend sind.
Es soll Ermäßigungen für einkommensschwache Haushalte und Menschen mit Schwerbehindertenausweis geben.

Begründung:

Der öffentliche Straßenraum ist eine begrenzte Ressource und steht allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen zur Verfügung. Der ruhende motorisierte Individualverkehr beansprucht dabei einen erheblichen Anteil dieser Fläche. Gleichzeitig steigen die Aufwendungen der Kommunen für Verkehrsflächen, Instandhaltung, Verkehrslenkung sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.

Die derzeitigen Gebühren für Anwohnerparkausweise bilden weder den tatsächlichen Flächenverbrauch noch die entstehenden Folgekosten angemessen ab. Eine Anpassung der Gebühren ist daher sachlich geboten.

1. Einführung einer flächenbezogenen Preisstaffel
Nicht alle Fahrzeuge verursachen den gleichen Platzbedarf. Insbesondere größere Fahrzeuge wie SUVs oder Pickups beanspruchen deutlich mehr öffentlichen Raum als Kleinwagen. Vor diesem Hintergrund wird eine gestaffelte Gebührenstruktur nach Fahrzeuggröße eingeführt: niedrige Gebühr für Kleinwagen, mittlere Gebühr für Fahrzeuge der Kompakt- und Mittelklasse, höhere Gebühr für große Fahrzeuge und SUVs.
Mit dieser Differenzierung wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass eine stärkere Inanspruchnahme des öffentlichen Raums mit einer entsprechend höheren Kostenbeteiligung verbunden ist. Gleichzeitig wird ein Anreiz für platzsparende Fahrzeuge geschaffen und ein Beitrag zur Reduzierung des Flächendrucks in Wohnquartieren geleistet.

2. Soziale Ausgleichsregelungen
Die Neuregelung wird ausdrücklich sozial ausgestaltet. Für einkommensschwache Haushalte sind Ermäßigungen bis hin zur Gebührenbefreiung vorgesehen. Schwerbehinderte Menschen werden ebenfalls besonders berücksichtigt, da sie häufig in besonderem Maße auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind.
Damit wird sichergestellt, dass notwendige Mobilität unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit gewährleistet bleibt.

3. Beitrag zu nachhaltiger Mobilität und Lebensqualität
Die Anpassung der Gebühren trägt dazu bei, den öffentlichen Raum gerechter zu verteilen, kleinere und ressourcenschonendere Fahrzeuge zu fördern und zusätzliche Mittel für Maßnahmen der nachhaltigen Mobilität sowie für die Aufwertung des öffentlichen Raums bereitzustellen.
Die Maßnahme leistet somit einen konkreten Beitrag zur Verkehrs- und Klimawende auf kommunaler Ebene und unterstützt die Entwicklung lebenswerter Stadtquartiere.

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