17.02.26 –
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt die folgenden Streichung bzw. Änderung in der Anlage 1 der Beschlussvorlage 4904/2025/1, Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbos“ in der Stadt Warendorf, in dem Punkt c) vorzunehmen:
Bei Neubauvorhaben bleibt es bei der ursprünglichen Regelung wie in Vorlage 4904/2025 aus dem Stadtentwicklungsausschuss, dass
„Neubauvorhaben, durch die mehr als 10 Wohneinheiten geschaffen werden:
• Vorgabe, dass der Vorhabenträger mindestens 35 Prozent der Wohneinheiten öffentlich gefördert realisiert“
Begründung:
Nach der Wohnungsmarktstudie fehlt es in Warendorf vor allem an bedarfsgerechten, günstigen Wohnraum. Es ist dringend geboten, dass sozial verträglicher Wohnraum bei allen Wohnungsbauvorhaben in Warendorf mitgedacht wird. Stadtrat und Verwaltung müssen dafür Sorge tragen, dass der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum allen Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht wird.
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