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In der letzten Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschüssen wurde den Ausschussmitgliedern überraschend ein neuer Tagesordnungspunkt in Form einer Tischvorlage zur Abstimmung gegeben. Darin beantragt die Firma Miele & Cie. KG Werk Kunststoff „im Bereich der bestehenden Produktionshallen am Standort Warendorf 13 Bäume fällen zu dürfen“.
Die Vertreterinnen von Bündnis 90/Die Grünen lehnten diesen Antrag aufgrund verschiedener Sachverhalte ab. Die sehr kurzfristige Vorlage des Antrages macht stutzig, eingereicht wurde dieser erst Anfang Februar diesen Jahres und ergänzende Angaben wurden erst einen Tag vor der Ausschusssitzung nach geliefert. Klar ist, dass Druck auf Seiten der Firma in der Hinsicht bestand, dass die Bäume unter die Baumschutzsatzung des Bundesnaturschutzgesetzes fallen und damit ein Fällverbot von März bis einschließlich September besteht. Jedoch darf und sollte man gerade diesen Druck und die damit verbundene angebliche „Alternativlosigkeit“ in Frage stellen. Gibt es diese Standortüberlegungen erst seit Februar diesen Jahres? Oder war es vielmehr ein probates Mittel die Ausschussmitglieder unter Druck zu setzen?
Natürlich müssen für die gefällten Bäume, da 11 von ihnen unter die Baumschutzsatzung fallen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden, doch diese können den bestehenden Altbaumbestand als Ökosystem niemals gleichwertig ersetzen. Die Bäume haben ein Alter von 50 Jahren teilweise weit überschritten und bei der bestehenden Flächenknappheit stellt sich zusätzlich die Frage, wo die Ausgleichsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden sollen. Diese Antwort blieb die Vorlage im Ausschuss schuldig.
Das größte Ärgernis ist allerdings, dass die Bäume auf eine bloße Eventualität hin gefällt werden sollen, um wettbewerbsfähig mit anderen Standorten zu sein. Erhält der Standort Warendorf also nicht den Zuschlag, sind 11 schutzwürdige alte Bäume völlig sinnlos gefällt worden. Wäre der Standort für die Firma wirklich unverzichtbar und wäre ihre Wettbewerbsfähigkeit bei Nichtfällung der Bäume deutlich eingeschränkt worden, hätte man auch von Seiten der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sachlich über diesen Sachverhalt diskutieren können. Jedoch wies nichts in der Vorlage darauf hin.
Wir sind der Ansicht, dass Baumfällungen nur in Zusammenhang mit einem fertigen Bauantrag diskutiert und nicht einfach prophylaktisch beschlossen werden dürfen. Bedauerlicherweise haben Baumfällaktionen Ende Februar schon Tradition in Warendorf. Hier haben die Belange des Umweltschutzes eine deutliche Niederlage gegenüber möglichen gewerblichen Belangen erfahren.
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