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Mit den Stimmen von CDU und FDP wurde eine Zusatzvereinbarung über die Finanzierung von Fehlbeträgen der Tageseinrichtungen für Kinder, die unter der Trägerschaft der katholischen Kirche stehen, beschlossen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnt diese Vereinbarung in aller Deutlichkeit ab. Es steht hierbei für uns in keinster Weise zur Diskussion, dass in den katholischen Kindergärten gute und engagierte Arbeit geleistet wird. Aber einer der Gründe für unsere Ablehnung ist zu aller erst ein ganz pragmatischer. Die KiBiz-Finanzierung ist nicht Sache der Kommunen, hier sind Bund, Land und Kreis gefragt, auskömmliches Wirtschaften in den Einrichtungen zu ermöglichen.
Auch ein weiteres angesprochenes Argument überzeugt nicht. Die Stadt Warendorf übernimmt zwar bereits den Trägeranteil für die Kindergärten in freier Trägerschaft sowie bei Elterninitiativen, aber zum einen sind die Anteile Prozentual viel geringer (9% und 4%) als bei den kirchlichen Einrichtungen (12%) und zum anderen übernimmt die Stadt Warendorf bereits den Trägeranteil für die Zusatzplätze in den katholischen Kindergärten, welche momentan mit 344 Plätzen knapp die Hälfte ausmachen. Auch „verbucht“ die Kirche in Form der Kirchensteuer „Einnahmen“, die den anderen genannten Trägern nicht zur Verfügung stehen.
Doch diese Zusatzvereinbarung enthält noch einen zusätzlichen mehr als bedenklichen Passus: Die Übernahme des kirchlichen Defizits wurde ungedeckelt beschlossen! Hier soll nicht unterstellt werden, dass die Stadt Warendorf von Seiten der Kirche „geschröpft“ werde, jedoch sind die Risiken bei einer solchen Vereinbarung unkalkulierbar. Das Bistum Münster zeigte sich in diesem Punkt auch in keinster Form verhandlungsbereit und schloss einen Kompromiss, der eine Deckelung beinhaltet hätte rundweg aus, so dass man geneigt sein könnte von „Erpressung“ zu sprechen. Denn bei einer Nichtzustimmung stand der Weiterbetrieb der katholischen Kindergärten zur Disposition. Hier wurde nach Ansicht der Grünen zu Lasten der Kinder und Eltern verhandelt.
Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt sich nun die Frage nach den Folgen einer solchen Zusatzvereinbarung? Dem Beschluss von CDU und FDP folgend, müsste man im Sinne der Gleichbehandlung auch für andere Träger, die sich ohne eigenes Verschulden, aufgrund der nicht auskömmlichen Zuschusslage von Bund, Land und Kreis in einer defizitären Lage befinden, eine ungedeckelte Defizitabdeckung beschließen. Es handelt sich zwar um eine freiwillige Leistung der Stadt Warendorf und es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, jedoch wird in den Augen der Grünen durch diesen Beschluss ein „Präzedenzfall“ bezüglich der Gleichbehandlung geschaffen.
Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist die KiBiz-Finanzierung ganz klar nicht kommunale Aufgabe und wenn das Beispiel der katholischen Kirche Schule macht, ist eine Aushöhlung des Prinzips der Gleichbehandlung zu befürchten.
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