BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Aktuelles aus dem Rathaus

Rathausecho vom 19.11.2022

Dass Änderungen im Verkehrsbereich lange dauern und häufig strittig sind, war uns bewusst, als wir im August 2020 die Einrichtung einer durchgehenden Tempo-30-Zone an der Reichenbacher Straße in Warendorf beantragten. Leider sind die Regelungen in unserer Straßenverkehrsordnung in vielen Punkten, laienhaft ausgedrückt, unklar und lassen verschiedene Rückschlüsse zu. Zudem wird nach unserer Auffassung nach wie vor übermäßig der motorisierte Individualverkehr gegenüber dem Rad- und Fußverkehr bevorzugt.

 

Dass Änderungen im Verkehrsbereich lange dauern und häufig strittig sind, war uns bewusst, als wir im August 2020 die Einrichtung einer durchgehenden Tempo-30-Zone an der Reichenbacher Straße in Warendorf beantragten. Leider sind die Regelungen in unserer Straßenverkehrsordnung in vielen Punkten, laienhaft ausgedrückt, unklar und lassen verschiedene Rückschlüsse zu. Zudem wird nach unserer Auffassung nach wie vor übermäßig der motorisierte Individualverkehr gegenüber dem Rad- und Fußverkehr bevorzugt.

Zunächst passierte aber nach unserer Antragseinreichung wenig. Die FDP legte im März 2021 mit einem eigenen Antrag nach, doch bis es zur politischen Diskussion kam, brach das Jahr 2022 an. Im April diesen Jahres sollte das Thema dann endlich zur Abstimmung in den Stadtrat kommen. Doch dann meldete sich unerwartet der Kreis Warendorf via Pressemitteilung in den lokalen Tageszeitungen kurz vor der anberaumten Ratssitzung und teilte mit, dass er eine Temporeduzierung auf der Reichenbacher Straße für rechtswidrig halte.

Diese Art und Weise im Vorfeld Ratsbeschlüsse zu beeinflussen, stieß einigen Politiker*innen durchaus übel auf. Der Kreis kann als Genehmigungsbehörde selbstverständlich einen Ratsbeschluss monieren, aber sicher doch erst, wenn dieser überhaupt beschlossen wurde. Gleichwohl wurde die Einrichtung von Tempo 30 mehrheitlich beschlossen und zweimal durch den Rat mehrheitlich erneut bestätigt. Der Kreis hält weiter an der Rechtswidrigkeit fest; im Gegensatz zur Stadt Warendorf, die durchaus eine rechtliche Grundlage sieht.

Wir Grüne sehen die dringende Notwendigkeit einer Reform des Straßenverkehrsrechts. Dieses muss sich an den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden ausrichten und nicht wie bisher vorrangig an die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs. Und selbst unser Landrat äußerte im Juni diesen Jahres in einem gemeinsamen Aufsatz mit Oberbürgermeister Lewe im Tagespiegel online: „Wir Kommunen brauchen ferner mehr Freiheit. Das betrifft zum Beispiel die Anwendung der Straßenverkehrsverordnung.“. Und: „Wir wissen selbst am besten, wo wir Tempo 30 brauchen – und wo nicht.“

Wir Grüne haben jetzt beantragt, dass die Stadt Warendorf der Initiative "Lebenswerte Städte
durch angemessene Geschwindigkeiten" beitritt, die u. a. genau das fordert.

Wir versprechen uns von flächendeckenden Temporeduzierungen weniger Lärm, bessere Luft, weniger Verkehrstote und Verletzte. Zwar ist die Zahl der Verkehrstoten rückläufig, aber mit über 2500 Menschen im Jahr 2021 und steigender Tendenz im Jahr 2022 immer noch viel zu hoch. Und es steigt die Zahl der getöteten Radfahrer*innen.

Wenn wir wollen, dass der Radverkehr eine echte Alternative ist, müssen wir die Bedingungen dazu schaffen. Radfahren muss sicherer, komfortabler und bequemer werden.

Wir sollten als Kommune, die eine Vorbildfunktion hat und all ihrer Bürger*innen verpflichtet ist, mutig Voranschreiten und alle Möglichkeiten hin zu einem gleichberechtigten miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen ausschöpfen.

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