BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Antrag zur gestalterischen Festlegung von Vorgärten in der Bauleitplanung

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen beantragt: 1. In der Bauleitplanung wird die Vorgabe einer naturnahen, vegetationsreichen Gestaltung von Vorgärten festgesetzt. 2. Die Verwaltung prüft Anreizsysteme zur Aufhebung bereits bestehender Vorgärten, die mit Schotter, Split, Kies oder anderen Steinmaterialien gestaltet sind. Begründung: In den letzten Jahren ist verstärkt der Trend zu beobachten, dass Vorgärten von Häusern vegetationsfrei mit Schotter, Kies, Split oder anderen Steinmaterialien gestaltet werden. Eine solche Gestaltung ist weder ökologisch noch städtebaulich sinnvoll. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben dazu 2018 den Sachstand WD 7 – 3000 – 193/18 herausgegeben und darin heißt es: „Bei der Planung und Errichtung von Straßenanlagen sowie bei privaten Bauvorhaben, insbesondere bei der vorgesehenen Nutzung der Grundstücke, kommt den Belangen des Umweltschutzes eine sehr hohe Bedeutung zu. Seit vielen Jahren herrscht Einigkeit darüber, dass die Natur in allen ihren Bestandteilen zu schützen ist. Hierfür stehen den Behörden verschiedene baurechtliche Instrumente zur Verfügung.“ 

17.06.19 –

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen beantragt:

1. In der Bauleitplanung wird die Vorgabe einer naturnahen, vegetationsreichen Gestaltung von Vorgärten festgesetzt.
2. Die Verwaltung prüft Anreizsysteme zur Aufhebung bereits bestehender Vorgärten, die mit Schotter, Split, Kies oder anderen Steinmaterialien gestaltet sind.

Begründung:
In den letzten Jahren ist verstärkt der Trend zu beobachten, dass Vorgärten von Häusern vegetationsfrei mit Schotter, Kies, Split oder anderen Steinmaterialien gestaltet werden. Eine solche Gestaltung ist weder ökologisch noch städtebaulich sinnvoll. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben dazu 2018 den Sachstand WD 7 – 3000 – 193/18 herausgegeben und darin heißt es: „Bei der Planung und Errichtung von Straßenanlagen sowie bei privaten Bauvorhaben, insbesondere bei der vorgesehenen Nutzung der Grundstücke, kommt den Belangen des Umweltschutzes eine sehr hohe Bedeutung zu. Seit vielen Jahren herrscht Einigkeit darüber, dass die Natur in allen ihren Bestandteilen zu schützen ist. Hierfür stehen den Behörden verschiedene baurechtliche Instrumente zur Verfügung.“ (vgl. § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB) Und die Erhaltung und Schaffung von Grünflächen ist insbesondere in § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB vorgesehen.
Vegetationsreiche Vorgärten dienen der notwendigen Vielfalt in der Natur und tragen zu einem besseren Stadtklima bei, was angesichts des Klimawandels mit hochsommerlichen Extremtemperaturen von wachsender Bedeutung ist. Vorgärten können bei richtiger Anlage vielen Insekten und Vögeln als Lebensraum dienen. Da die beantragte Festsetzung in der Bauleitplanung allerdings erst in der Zukunft wirksam werden kann, da bereits ausgestaltete Vorgärten Bestandsschutz genießen, beantragt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zusätzlich, dass die Verwaltung Anreizsysteme entwickelt, die Eigentümern von Vorgärten den Übergang zu einer naturnahen, vegetationsreiche Gestaltung bietet.

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