19.11.18 –
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen beantragt die Einstellung einer halben Stelle für den Bereich Abfallberatung/ Schwerpunkt Abfallvermeidung.
Die Verwaltung wird beauftragt sich beim Kreis Warendorf für die Übertragung der Aufgaben zur Beratung der Abfallvermeidung einzusetzen und eine entsprechende Vereinbarung zu erwirken.
Begründung:
Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) §1 Abs. 2 heißt es:
„Diesem Bundesgesetz liegt folgende Hierarchie zugrunde:
1. Abfallvermeidung;
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung;
3. Recycling;
4. sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung;
5. Beseitigung.“
Nach dem Landesabfallgesetz NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte zur ortsnahen Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung und der Verwertung von Abfällen verpflichtet. Im Kreis Warendorf wurden diese Aufgaben den Städten überlassen.
Seit 2008 ist die bis dahin vorliegende Vereinbarung nach Auffassung des Kreises Warendorf nicht mehr gültig. Der Kreis Warendorf nimmt diese Aufgabe nicht in ausreichendem Umfang war. Hiermit ist die Abfallvermeidung, also das Nichtentstehen von Abfall gemeint.
Auf Nachfrage bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf AWG werden den Städten gerne Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, um die Aufgaben zu erfüllen.
Die Kosten der Abfallentsorgung können durch die Verringerung des Abfallaufkommens gesteuert werden. Bei Verringerung des Abfallaufkommens durch die Beratung ergibt sich eine Verringerung der Entsorgungskosten. Die Mehrkosten würden bei einer 80l-Tonne im Jahr bei ca. 1,60 € betragen. Dieser Betrag sollte durch die Abfallvermeidung (über)kompensierbar sein.
Daher beantragt die Ratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen die Einrichtung einer halben Stelle für die Beratung zur Abfallvermeidung. Die Kosten dieser Aufgaben aus Bundes- und Landesgesetzgebung sind umlagefähig, wenn der Kreis Warendorf die Aufgabe der direkten vor-Ort-Beratung zur Abfallvermeidung der Stadt Warendorf überträgt. Da auch andere kreisangehörige Städte dieses Interesse verfolgen, soll die Verwaltung beauftragt werden sich aktiv für eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf einzusetzen.
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