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26.11.14 –
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
In den Haushalt 2015 ausreichende Mittel für eine/n Sozialarbeiter/in (Vollzeitstelle) für die soziale Betreuung von Flüchtlingen in städtischen Unterkünften einzustellen. (60.000.- €/Jahr) Die Maßnahme soll zunächst auf 3 Jahre befristet sein.
Begründung:
Die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge steigt. Derzeit herrscht Überbelegung. Die Stadt muss immer mehr des notwendigen Wohnraums erschließen. Kamen häufig Einzelpersonen, so sind es nun auch ganze Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Fast alle haben psychische Erkrankungen nach Entbehrungen, Vertreibung, Flucht, Verletzungen und den Folgen von Krieg und Terror. Hinzu treten Schocks durch Verlust von (zurückgebliebenen) Angehörigen, der Sprache, der Heimat. Kulturelle Differenzen, mangelnde sprachliche Kommunikation, versteckte oder offene Belastung durch Trauer und anders erklärliche oder krankheitsbedingte Reizbarkeit bei räumlicher Enge zu allseits Fremden, führen zu Konflikten untereinander und mit dem Umfeld.
Es gibt aber praktisch keinen wirklichen Außendienst. Die zuständigen (und sehr engagierten) Hausmeister verfügen natürlich nicht über eine psychosoziale Fachausbildung. Polizeieinsätze deuten auf Bedarf an fachlich qualifizierter u. psychologisch geschulter Prävention u. Deeskalation hin.
Hier muss – auch aus humanitären Gründen – angesetzt werden: In dieser komplexen Problemlage bedarf es einer qualifizierten sozialarbeiterischen Fachkraft, um Hilfen und Prävention zugehend zu leisten, zu koordinieren und zu entwickeln. Es müssen Konflikte deeskalierend beeinflusst werden. In der Prävention gilt zu vermeiden, dass die Flüchtlinge die bereitstehenden Hilfen durch andere Stellen (Schulen, Jugendamt, Gesundheitsversorgung, Gerichte, Sozial - u. Familienberatung, Übersetzer, Wohlfahrtsorganisationen), derer sie bedürfen und die sie beanspruchen können, nicht erlangen, weil sie davon nichts wissen oder sie nicht erwarten, es nicht verstehen, diese an der falschen Stelle suchen oder zwar finden, aber eine Zugangsschwelle (Angst vor offiziellen Autoritäten, Fahrtkosten, Wege, Ortskenntnisse usw.) nicht überwinden können.
Immer dann, wenn mögliche Hilfe nicht erschlossen wird, werden Folgeprobleme den Bedarf an staatlicher Hilfe verstetigen und sich langfristige Abhängigkeiten unnötig ausbilden, die später kommunale Haushalte möglicherweise noch härter treffen. Insoweit ist eine solche Stelle zwar auf den ersten Blick kostspielig und es wäre auch uns lieber wir bräuchten sie nicht. Sie ist jedoch ein unverzichtbares Instrument der Gegensteuerung. Sie kann dauerhafte Hilfebedürftigkeit und damit auch mittel und langfristig kommunale Kosten minimieren.
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