07.02.26 –
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
Die Einführung der Grundsteuer C in Warendorf.
Begründung:
Aufgrund der angespannten Finanzlage der Kommune sollten alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmen genutzt werden. Die Einführung der Grundsteuer C kann dazu beitragen, die kommunalen Einnahmen zu entspannen bzw. zu stabilisieren und damit wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge weiterhin zuverlässig zu finanzieren.
Dies gilt insbesondere, wenn damit die Erreichung anderer Ziele unterstützt wird. Die einzuführende Grundsteuer C soll als Anreiz dienen, ungenutzte oder brachliegende Flächen städtebaulich sinnvoll zu entwickeln und so zur Verbesserung des Wohnraumangebotes oder Belebung des innerstädtischen Raums beizutragen.
Unbebaute Grundstücke liegen trotz Wohnungsnot und Grundstücksmangel oft Jahrzehnte brach. Die Besitzer wollen weder selbst bebauen noch verkaufen, da sie den Baugrund für spätere Generationen zurückhalten oder aus spekulativem Ansatz.
Für baureife Grundstücke können Kommunen einen gesonderten Grundsteuer-Hebesatz bestimmen, dessen Höhe allein durch das Willkürverbot begrenzt ist.
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