BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Änderungsantrag zur Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfes für die Industriebrache Brinkhaus

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Änderung der im Betreff genannten Anlage zur Beschlussvorlage „Städtebaulicher Ideenwettbewerb für die weitere Entwicklung der Industriebrache Brinkhaus in Warendorf“. Begründung: Unsere Fraktion sieht die Anforderungen an eine nachhaltige Quartiersentwicklung auf der Brinkhaus-Brache nicht ausreichend in dem Auslobungstext formuliert. Generell wird die Auslobung des Wettbewerbs und insbesondere die Entwicklung einer „Klimaschutzsiedlung“ begrüßt, die Anforderungen müssen aber präzisiert und ganzheitlicher formuliert werden.

13.09.22 –

 

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Änderung der im Betreff genannten Anlage zur Beschlussvorlage „Städtebaulicher Ideenwettbewerb für die weitere Entwicklung der Industriebrache Brinkhaus in Warendorf“.

Begründung:

Unsere Fraktion sieht die Anforderungen an eine nachhaltige Quartiersentwicklung auf der Brinkhaus-Brache nicht ausreichend in dem Auslobungstext formuliert. Generell wird die Auslobung des Wettbewerbs und insbesondere die Entwicklung einer „Klimaschutzsiedlung“ begrüßt, die Anforderungen müssen aber präzisiert und ganzheitlicher formuliert werden. Da es sich bei dem Areal um eine besonderes bedeutende Entwicklung unserer Stadt – die Erweiterung unseres Herzstücks, der Warendorfer Altstadt – handelt, sollte sich die Planung und die Realisierung auch an besonderen Kriterien hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung messen lassen. Erprobte und anerkannte Kriterien für nachhaltige Stadtquartiere wurden von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) schon vor längerer Zeit formuliert und mehrfach erfolgreich angewandt. Wir beantragen deshalb, den Auslobungstext gemeinsam mit dem noch zu beauftragenden Büro für die Wettbewerbsbetreuung (TOP 2C) zu überarbeiten. Hierbei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

a) Die Kriterien der DGNB für Nachhaltige Stadtquartiere

dienen als Grundlage und Maßstab für die weitere Planung. Dabei muss kein Zertifikat angestrebt werden, sondern die Kriterien können auch ohne Zertifizierung in die Auslobung und die Planung integriert werden. Ein Zertifikat würde jedoch dazu beitragen, die Ziele mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu verfolgen. Ein Beispiel für eine projektspezifische Aufstellung von Nachhaltigkeitskriterien findet sich unter www.modernestadt.de/wp-content/uploads/2022/09/Handbuch_Nachhaltigkeit.pdf (Deutzer Hafen – Handbuch Nachhaltigkeit).

b) Die Anforderungen an eine „Klimaschutzsiedlung“ werden präzisiert. Es soll ein klimaneutrales Quartier entstehen, das nach dem „Rahmenwerk klimaneutrale Gebäude und Standorte“ der DGNB definiert ist (ebenfalls in der Anlage). Die Investoren werden verpflichtet, die Klimagasemissionen der Gebäude über den gesamten Lebenszyklus mittels Ökobilanzierung zu berechnen. Hierdurch ist eine quantitative Bewertung möglich, die objektiver ist als die Forderung nach „Holz und Recyclingbeton“ und zu echten Optimierungen führt (z.B. ist RC-Beton zwar ressourcen-, aber nicht klimaschonend)

c) Die Machbarkeitsstudie zur Wiederverwendung der Bestandsbebauung (Punkt 3.2 b) beinhaltet nicht nur die Weiternutzung kompletter Gebäude, sondern auch die identitätsstiftende Wiederverwendung einzelner Bauteile. Hierzu kann z.B. eine digitale Bestandsaufnahme durch das innovative Berliner Start-up Concular erfolgen, um die Bauteile zu katalogisieren, zu bewerten und an potenzielle Abnehmer zu vermitteln.

d) Weiterhin soll in der Machbarkeitsstudie auch die Möglichkeit der Weiternutzung geeigneter Hallen nach dem „Haus-im-Haus-Prinzip“ untersucht werden. Hier ein Positivbeispiel für eine kreative Umnutzung alter Hallen zu einem Low-Budget-Hotel: huettenpalast.de

e) Die Formulierungen/Beispiele zu freistehenden Einfamilienhäusern sollten gestrichen werden, da diese nicht vorgesehen sind und die Formulierung zu Verwirrungen führen kann (Punkt 3.6 a)

f) In das Preisgericht (Punkt 4.3 b) soll ein Experte/eine Expertin für nachhaltige Stadtquartiere aufgenommen werden (Vorschlag: Thomas Kraubitz, Architekt, Stadt- und Regionalplaner BDA, erfahrener Preisrichter). Um die Anzahl beizubehalten, reicht ein*e Vertreter*in der Denkmalpflege oder zwei Vertreter*innen der Verwaltung.

g) In den Bürgerbeirat sollen mind. 2 Vertreter*innen der Kernstadt aufgenommen werden (Punkt 4.5)

h) Später: Die Gespräche mit potenziellen Vorhabenträgern sollen auch mit interessierten „Baugruppen“ (Wohneigentum als Gemeinschaftsprojekt) geführt werden, um z.B. neben genossenschaftlichen Trägern auch andere Wohn- und Eigentumsformen jenseits der Interessen von Großinvestoren zu ermöglichen (Punkt 3.1 b). Beispiel: kliq-baugruppe.de

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