Ganz deutlich wird die Ignoranz bei der ablehnenden Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Ohne hier noch einmal die rechtlichen Erwägungen auszubreiten bleibt festzuhalten, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens weder von der Verwaltung noch von den Juristen der anderen Fraktionen ernsthaft angezweifelt wurde. Es gibt auch keine Hinweise aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die auf die Unzulässigkeit schließen lassen. Der Jurist kann das Gesetz aber so auslegen, dass das Ergebnis zu dem gewünschten Ziel passt. Die Formaljuristerei nervt und verfehlt ihren Zweck jedoch, wenn es nur darum geht, Bürgerrechte auszuhebeln. Wen wundert es bei der gegenwärtigen Arroganz in den Entscheidungsgremien noch, dass die Leute ihren Glauben in unsere Politik verlieren. Demokratie lebt doch vom mehrheitlichen Willen der Bürger, von Vertrauen und Moral. Das Ratsmandat ist daher kein Selbstzweck. Es dient auch nicht der Selbstdarstellung. Wir Ratsmitglieder wurden von den Bürgern der Stadt Warendorf gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. Das sollten sich alle in Erinnerung rufen, die sich anmaßten, über die Bürgerrechte der Warendorfer zu urteilen. Einige sind wohl ohne eigene Meinung der Parteiraison gefolgt, andere haben nicht einmal verstanden, dass sich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens allein am Maßstab des § 26 der Gemeindeordnung NRW misst. Es gibt nächsten Donnerstag eine zweite Chance. Der Rat sollte sie ergreifen.
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