BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Aktuelles

Verkehrsberuhigung Hoetmar

Ratsfraktion Warendorf Datum: 04.04.2010 Antrag   Sehr geehrter Herr Bürgermeister,   in Hoetmar sind etliche Einwohner unzufrieden und fühlen sich nicht nur belästigt, sondern sehen ihre Kinder und Senioren gefährdet durch Defizite im Straßenverkehr, besonders die hohen Geschwindigkeiten, mit denen Kraftfahrzeuge das Dorf befahren, den dabei verursachten Lärm. Bürger berichten uns davon, die Belastungen bereits mit den städtischen Stellen besprochen zu haben, sehen sich jedoch noch lange nicht zufriedengestellt. Eine Initiative von Anliegern des Gebietes der Ahlener Str. nimmt die Fraktion zum Anlaß, folgende Maßnahmen zu beantragen, mit denen den Beschwerden und Gefahren nachhaltig vorgebeugt bzw. abgeholfen wird:

04.04.10 –

  1. Alle innerdörflichen Straßen werden mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 30 km/h belegt.
  2. Ahlener Straße:
    Hier wird der frühere Zustand wieder hergestellt. D.h.: Das Ortseingangsschild wird zurückversetzt auf Höhe des Abzweigs Holtrup 4. Davor wird eine Temp-50 Zone ausgewiesen, in Höhe der Waldabschnitte, etwa Holtrup 3. (Die Ahlener Straße ist bereits derart beschädigt, daß sich eine solche Beschilderung ohnehin empfiehlt. )

Die Stadt sorgt dafür, daß die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit nach Bekanntgabe und Begründung in der Presse nach einer „Gewöhnungsfrist“ über einen Zeitraum von mehreren Monaten durch geeignete Anzeige- und Kontrollgeräte überwacht wird.

In derzeit in Höhe der Häuser Ahlener Str. 35 / 40 aufgestellten Betonkegel werden im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen/Tiefbaumaßnahmen in der Ahlener Str. durch eine „Verkehrsinsel“ ersetzt. Die Einzelheiten dieser Maßnahme werden (dies ist bereits mit Herrn Knaup vorbesprochen) zwischen der Bauabteilung, den Anliegern und den Unterzeichnern abgestimmt. Zusätzlich wird beantragt: In jedem Fall soll der Zustand nach Abschluß der Baumaßnahmen so beschaffen sein, daß nachhaltig temporeduzierende Wirkungen garantiert sind und zwar auf das Niveau von 30km/h höchstens. Es werden als Sofortmaßnahme Parkplätze

  1. Lärmschutz
    Die Anlieger beklagen glaubhaft eine hohe Lärmimmissionen durch landwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren) und Mähdreschmaschinen und LKW. Da der Einsatz von Mähdreschmaschinen saisonal begrenzt ist, dürfte die Zumutbarkeit anzunehmen sein. Der Einsatz von Traktoren und LKW, die durch das Dorf verkehren, ist dagegen nicht wesentlich saisonal zuzuordnen, er findet nach der allgemeinen Erfahrung sogar ganzjährig  - auch nachts - statt. (Die Fahrzeugführer von Traktoren sind ihrerseits berufsgenossenschaftlich zum Tragen von Gehörschutz angehalten, was auf die unbestreitbare Lärmbelastung hindeutet, die –durch Abstände nur unwesentlich verringert - auch die Anwohner auszuhalten haben.) Dieser Verkehr kann und soll im Interesse der heimischen Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe auch nicht mehr als nötig eingegrenzt werden. Es wird daher beantragt, für LKW und landw. Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h anzuordnen, weil dadurch die Lärmimmissionen spürbar gedämpft werden können und zugleich diese Fahrzeuge ihre Ziele im und jenseits des Dorfes mit einer minimalen zeitlichen Verzögerung (aber jedenfalls auf dem kürzesten Weg) erreichen können, die in Abwägung zur Belastung der Anwohner durch Lärmimmissionen bei höheren Fahrgeschwindigkeiten zeitlich und wirtschaftlich zumutbar ist, wenn sie überhaupt im wirtschaftlich meßbaren Bereich liegen sollte, was zu bezweifeln ist.
  2. Die Einwohner beklagen hohe und höchste Lärmimmissionen durch Motorräder mit offensichtlich manipulierten Schalldämpfern. Diese Immissionen lassen sich saisonal eindeutig auf die Monate März bis Oktober und auf den Freizeitbereich eingrenzen, beim Berufsverkehr spielt diese Immission kaum eine Rolle. Zu Belastungsspitzen kommt es vielmehr regelmäßig um die Feiertage und an den Feiertagen im Frühjahr und Sommer. Die Stadt sorgt für eine nachhaltige Überwachung des motorisierten Zweiradverkehrs, wobei die Hilfe anderer Dienststellen in Anspruch genommen wird, soweit die Stadt über lärmmeßtechnisches Gerät selbst nicht verfügt. Wir betonen, daß die mitunter diskutierten Meßergebnisse (Geschwindigkeit- und Lärm), welche diese Belastung relativieren, nicht aussagekräftig sind, soweit die Messungen außerhalb der Feiertage in den Frühjahrs und Sommermonaten durchgeführt worden sind. Im Bereich Hoetmar sollte eine verdeckte Messung am 1. Mai und am Pfingstmontag installiert werden, um valide Belastungsprofile zu erheben und die Diskussion über diese immer wieder als unbeachtlich verworfene Belastung der Bürger endlich zu versachlichen. Geschwindigkeitsüberwachung des mot. Zweiradverkehres „lohnt“ sich nicht nur im Dorf, sondern auch besonders in der Bauerschaft Holtrup im Verlauf der L851, die von den Betreffenden als „Motodrom“ mißbraucht wird, weithin hörbar und gefährlich.

  3. Schwerbehindertenparkplätze
    In Hoetmar fehlt es an Parkplätzen für Schwerbehinderte. Es wird beantragt, an folgenden Stellen derartige Stellpätze einzurichten:

a.)    St. Lambertuskirche, mindestens 5 Plätze (Zwischen Kirche und den Gebäuden Lambertusplatz 5 – 11 zur Kirchenmauer hin)

b.)    Arztpraxis Dr. Brand, Sendenhorster Str. gegenüber der Kindertagesstätte mindestens 3 Plätze

c.)     Bestattungsinstitut Huerkamp, Lambertusplatz 1, mindestens 1 Platz

 

  1. Parken auf Gehwegen.
    Einwohner, besonders junge Eltern, beklagen die in Hoetmar noch verbreitete Unsitte des Parkens auf dem Gehweg (Ahlener Straße, Hellstraße, aber auch Raiffeisenstraße). Die Stadt informiert über die Parkvorschriften und überwacht in gewissen Abständen die Einhaltung der Vorschriften.

 

Begründungen:

 

Tempo 30:

Die Forschung hat nachgewiesen, daß Tempo-30-Zonen die Verkehrsgefahren und –opfer deutlich reduzieren.

 

„Mit der Einführung von 20-mph-Zonen (entspricht 32 km/h) ist die Zahl der Verkehrsopfer in der britischen Hauptstadt um ein Drittel gesunken. Kinder werden nur noch halb so häufig schwer verletzt oder getötet. Dies geht aus einer Untersuchung im Britischen Ärzteblatt (BMJ 2009; 339: b4469) hervor. Nachweislich gingen auf den Straßen nach Einführung der 20mph-Zonen die Zahl der schweren Unfälle zurück. Die Zahl der Todesfälle sank um 35,2 Prozent gegenüber einem allgemeinen Rückgang auf allen Straßen um 4 Prozent. Werden die Personen, die schwere Verletzungen erlitten, hinzugerechnet, kommt man auf einen Rückgang um 46,3 Prozent. Und bei Kindern (bis 15 Jahre) war die Zahl der Getöteten oder schwer Verletzten sogar um 50,2 Prozent rückläufig.“ (Quelle: Deutsches Ärzteblatt; 2009)

 

Zwar sind gottlob in Hoetmar derartige Opfer eine Seltenheit, dies ist jedoch in Anbetracht der im Vergleich winzigen Einwohnerzahl zu sehen. Die Gefahren, die in London durch die Tempo 30 – Zonen gemindert wurden, sind jedoch in Hoetmar genauso existent. Sie würden genauso gedrosselt. Daß statistisch in einem Dorf weniger Unfälle vorkommen, darf deshalb nicht nahelegen, die Tempo-30 Zonen für entbehrlich zu halten. Man kommt ja auch nicht auf die Idee, in Dörfern mit geringer Unfallhäufigkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf z.B. 70 oder 90 km/h heraufzusetzen, weil erst dann die durchschnittliche Unfallhäufigkeit erreicht würde.

 

 

Ahlener Straße

Es hat sich gezeigt, daß die Anwohner mit den Maßnahmen des Jahres 2004 berechtigterweise nicht zufrieden sind. Mit geringem Kostenaufwand können sie als Sofortmaßnahme rückgängig gemacht werden. Danach können auch wieder Tempoüberwachungen der Polizei mit den geforderten 200m-Abständen in Höhe der Wagenfeldstraße durchgeführt werden, die jetzt praktisch unmöglich ist. Wenn die Tiefbauarbeiten in der Ahlener Straße erledigt werden, muß kostengünstig eine „Verkehrsinsel“ angelegt werden. Die Aufstellung der Betonkegel wird als Ersatzmaßnahme ausdrücklich begrüßt.

 

Lärmschutz
Daß Lärm krank macht, ist heute Allgemeinwissen. Die Politik hat das Thema längst erkannt und es sind diverse Vorschriften geschaffen worden, deren Ziel es u.a. auch ist, Wohngebiete und unbebaute Gebiete vor Lärm zu schützen. Hoetmar besteht neben einigen gemischten Gebieten und einem kleinen Gewerbegebiet hauptsächlich aus unbebauten Gebieten und Wohngebieten. Dieser Tatsache ist Rechnung zu tragen. Der dörfliche und ländliche Charakter von Hoetmar darf nicht den Verkehrsbedürfnissen der Landwirtschaft, des Speditionsgewerbes und dem Freizeitvergnügen von Motorradnutzern untergeordnet werden. Dazu bedarf es zwingend einer Versachlichung der Diskussion, in dem Lärmpegel zu Zeiten gemessen werden, wo sie hoch sind. Die Absenkung der Pegelspitzen ist das erste Ziel. Weitere Maßnahmen müssen folgen. Mit Lärm gehen Gefahren einher, weil hohe Lärmpegel immer zusammen mit hohen Fahrgeschwindigkeiten vorkommen (s. Tempo-30), weshalb Lärmbekämpfung stets auch bauliche Verkehrsberuhigung beinhalten muß. Selbstverständlich bedeutet Lärmminderung zugleich eine Investition in Gesundheitsschutz, ein attraktives Wohnumfeld, die Vermeidung von Immobilienpreisverfall und den Fremdenverkehr.

 

Behindertenparkplätze:
Für körperbehinderte Menschen bietet das Auto oft die einzige Möglichkeit, mobil zu sein und zu bleiben. Vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten sind darum ausreichende Behindertenparkplätze sehr wichtig, aber auch vor der eigenen Haustür. Behindertenparkplätze bieten dem Fahrer oder Beifahrer eine größere Bewegungsfreiheit. Sie sind breiter als normalePKW-Stellplätze, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann. Rollstuhlfahrer beispielsweise müssen ihren Rollstuhl unmittelbar neben der Fahrertür platzieren können, um ohne Probleme einzusteigen. Zudem sollen Behindertenparkplätze besonders günstig gelegen sein, so dass es idealerweise vom Parkplatz aus nur wenige Schritte bis zum Eingang sind. Dies ist wichtig vor allem für gehbehinderte Menschen und Leuten mit Atemwegserkrankungen. (Quelle: VdK, 2010)

 

Parken auf Gehwegen

Die Unsitte des Parkens auf Gehwegen mag in Einzelfällen noch auf Unkenntnis und alte Gewohnheiten zurückzuführen sein. In diesen Fällen sollte gezielte Aufklärung helfen. Die Stadt muß allerdings nicht nur in der Innenstadt Warendorfs, sondern auch in den Ortsteilen den Verkehr so überwachen, daß die Bürger nicht nur auf sich gestellt sind, wenn Parkverstöße mit Behinderung festgestellt werden. Es ist unzumutbar, wenn Mütter mit dem Kinderwagen den Gehweg Richtung Fahrbahn verlassen müssen, weil auf dem Gehweg geparkt wird. Ob das ein Einzelfall oder ein Massenphänomen ist, ist unbeachtlich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Gerd Nergert                                   Klaus Aßhoff

Sprecher                                            Mitglied

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