BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Aktuelles

Antrag zur Übertragung von Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse der Stadt Warendorf per Live-Stream

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt: 1. Die Stadtrats- und Ausschusssitzungen (öffentlicher Teil) werden als Live-Stream audiovisuell (Seite der Stadt Warendorf) ins Internet übertragen. Dazu erarbeitet die Verwaltung ein Konzept und legt die Kosten dar. 2. Die Aufzeichnungen des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen werden archiviert, um Interessierten dauerhaft und barrierefrei zur Verfügung zu stehen.

12.11.20 –

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

1. Die Stadtrats- und Ausschusssitzungen (öffentlicher Teil) werden als Live-Stream audiovisuell (Seite der Stadt Warendorf) ins Internet übertragen. Dazu erarbeitet die Verwaltung ein Konzept und legt die Kosten dar.

2. Die Aufzeichnungen des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen werden archiviert, um Interessierten dauerhaft und barrierefrei zur Verfügung zu stehen.

Begründung:
Mittlerweile gibt es viele Städte in Deutschland, die ihre öffentlichen Sitzungen des Rates als Stream übertragen.
Gerade in der Corona-Krise, aber auch in der Zeit davor hat sich das Interesse der Warendorfer Bürger*innen an der Kommunalpolitik gezeigt. Die Wählerschaft bei den Kommunalwahlen ist gewachsen und es gibt eine Vielzahl an Leserbriefen in der lokalen Presse.
Eine Übertragung via Livestream im Internet sorgt für die Erleichterung der Teilhabe der Bürger*innen (z.B. Interessierte mit familiären Verpflichtungen, Menschen mit Handicap etc.) an der Politik der Stadt.
Politische Entscheidungen sollten für alle Bürger*innen transparent und nachvollziehbar sein.
Eine Übertragung erlaubt die Teilnahme der Bürger*innen an den Rats- und Ausschusssitzungen und entspricht den Anforderungen, die von den Bürger*innen an die Verwaltung im Zeitalter der Medien gestellt werden, sowie dem Öffentlichkeitsgebot der Gemeindeordnung NRW (§ 48 Abs. 2).
Die Aufnahmen der Ratssitzungen werden nach der jeweiligen Sitzung auf der Seite der Stadt veröffentlicht. Dies stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Sitzungsniederschrift dar, die normalerweise erst später vorgelegt wird. So wird das Interesse an den Sitzungen hinreichend bedient und gefördert.

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