BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Aktuelles

Antrag: Beantwortung von Fragen bzgl. der LHKW Kontamination im Warendorfer Norden

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,   die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt: Die Stadt Warendorf möge folgende Fragen bzgl. der LHKW Kontamination im Warendorfer Norden vom Kreis Warendorf beantworten lassen:

06.11.13 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Die Stadt Warendorf möge folgende Fragen bzgl. der LHKW Kontamination im Warendorfer Norden vom Kreis Warendorf beantworten lassen:

 

Entscheidungsprozess

Aus den bisherigen Veröffentlichungen des Kreises ist nicht nachvollziehbar wie es zu der Entscheidung eine Sanierung nicht vorzunehmen gekommen ist. Um diese Entscheidung nachvollziehen zu können wird eine Gegenüberstellung der Varianten und der Argumente für und gegen die jeweilige Variante benötigt.

  • Die jetzige Entscheidung scheint aus den veröffentlichten Gutachten nicht ableitbar zu sein. Wurde nach 2011 noch ein Gutachten erstellt? Falls ja, warum wurde dieses nicht veröffentlicht?
  • Warum wurde die vom Gutachter 2011 empfohlene Sanierungsmethode für etwa 250.000 € und einer Bezuschussung durch die Bez. Reg., welche durch den Kreis bereits beantragt und von der Bez. Reg. genehmigt war, nicht weiter verfolgt?
  • Warum wurde auf der Bürgerinformationsveranstaltung nicht von diesem letzten Gutachten, sondern von der Sanierungsvariante mit etwa 750.000 € Kosten gesprochen.

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftlichkeitsabwägung

Als Hauptargument sich gegen die Sanierung zu entscheiden, wurde vom Kreises Warendorf genannt die Kosten seien nach einer Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht verhältnismäßig und somit gegenüber dem Zahlungspflichtigen nicht zu vertreten. Um dieses Argument nachvollziehen zu können wird eine Gegenüberstellung der veranschlagten Kosten für den Sanierungsfall und im Falle des Unterlassens einer Sanierung benötigt.

  • Wurden die Kosten für das Monitoring bis 2050, die Zusatzbelastungen durch Auflagen bei Grundwasseranschnitt bei Bauprojekten im Kontaminationsgebiet (500.000. qm) und Wertverluste an den Grundstücken der Anlieger in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einbezogen?
  • Wie wirkt sich die Kontamination auf mögliche Vorhaben zur Erdwärmenutzung aus? Werden sie dadurch verhindert oder verteuert?
  • Wurde die Behinderung des stadtplanerischen Ziels eines "nahtlosen Generationenwechsels" in den betroffenen Wohngebieten durch die Vermarktungshemnisse mit in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbezogen?
  • Wurde der laut Gutachter nicht auszuschließende Schaden für die Ems (bei Niedrigwasser und/oder weiteren Schadstoffeinleitungen – Kumulationseffekt) und die landwirtschaftlichen Flächen (Auswirkung auf Vermarktungsfähigkeit der Nutzpflanzen unbekannt) mit einkalkuliert?
  • Ist die Neuverschmutzung des qualitativ und quantitativ sehr hochwertigen Grundwassers im Abzugsgebiet der Fahne Richtung Ems mit in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einkalkuliert worden und vereinbar mit den Zielen der WRRL?
  • Wurden die Kosten für die Anschlüsse an das Trinkwassernetz bei beiden Varianten („Sanierung“ und „nur Monitoring“) berücksichtigt?

 

Begründung:

Die Stadt Warendorf ist zwar nicht direkt als Behörde für das Verfahren zuständig. Jedoch sollten wir als Stadt Warendorf unsere BürgerInnen bei der Aufklärung der Sachlage und Prüfung bzw. Einforderung Ihrer Rechte unterstützen!

Die Beantwortung der aufgeführten Fragen trägt zu dieser Aufklärung bei.

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