06.11.13 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
Die Stadt Warendorf möge folgende Fragen bzgl. der LHKW Kontamination im Warendorfer Norden vom Kreis Warendorf beantworten lassen:
Entscheidungsprozess
Aus den bisherigen Veröffentlichungen des Kreises ist nicht nachvollziehbar wie es zu der Entscheidung eine Sanierung nicht vorzunehmen gekommen ist. Um diese Entscheidung nachvollziehen zu können wird eine Gegenüberstellung der Varianten und der Argumente für und gegen die jeweilige Variante benötigt.
Wirtschaftlichkeitsabwägung
Als Hauptargument sich gegen die Sanierung zu entscheiden, wurde vom Kreises Warendorf genannt die Kosten seien nach einer Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht verhältnismäßig und somit gegenüber dem Zahlungspflichtigen nicht zu vertreten. Um dieses Argument nachvollziehen zu können wird eine Gegenüberstellung der veranschlagten Kosten für den Sanierungsfall und im Falle des Unterlassens einer Sanierung benötigt.
Begründung:
Die Stadt Warendorf ist zwar nicht direkt als Behörde für das Verfahren zuständig. Jedoch sollten wir als Stadt Warendorf unsere BürgerInnen bei der Aufklärung der Sachlage und Prüfung bzw. Einforderung Ihrer Rechte unterstützen!
Die Beantwortung der aufgeführten Fragen trägt zu dieser Aufklärung bei.
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