BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Aktuelles

Antrag auf Überarbeitung des Strategieplans Klimaschutz und Klimaanpassung

02.03.23 –

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt den vorliegenden Strategieplan Klimaschutz und Klimaanpassung in folgenden Punkten zu überarbeiten und zu konkretisieren:

  • Es werden Zielgrößen für den Ausstoß von Treibhausgasen in Warendorf analog dem Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt und zwar für alle 2 Jahre, beginnend mit 2024. (dann 2026,2028, usw.)
  • Die Zielerreichung wird durch eine jährliche Treibhausgasbilanz überprüft, die jeweils bis zu den Sommerferien erstellt wird.
  • Es wird ein zielorientierter Aktionsplan erstellt, der Anfang und Ende der jeweiligen Maßnahme festlegt.
  • Die genannten Maßnahmen werden mit den benötigten Mitteln und anderen Ressourcen, sowie Verantwortlichen ausgewiesen.
  • Betrachtet werden Maßnahmen, die in Warendorf durchgeführt werden und entsprechend dem Tool „Klimaschutz-Planer“ die örtliche Treibhausgasbilanz senkt.
    www.klimaschutz-planer.de

Begründung:

Der vorliegende Strategieplan Klimaschutz und Klimaanpassung benennt die Ziele für 2030 und 2040. Nach unserer Auffassung werden im Strategieplan eher Leitbilder statt Ziele formuliert. Die gesetzten Zeiträume sind zu langfristig und unkonkret und liegen weit hinter den differenzierten Zielen der vorherigen und jetzigen Bundesregierung zurück. Nach Erstellung der Klimaschutzkonzepte in den Jahren 2010 bis 2015 in vielen Städten (für Warendorf 2013 verabschiedet) ist heute klar, dass die dort genannten Ziele nicht erreicht wurden. Dies liegt zum einen an den langen Zeiträumen und zum anderen daran, dass die Maßnahmen nicht konkret genug beschrieben wurden. Die Bundesregierungen haben daraus gelernt und das sollte auch in Warendorf möglich sein. Damit einher geht das regelmäßige Wissen um die tatsächlichen Treibhausgasemissionen. Die jährliche Bilanz mit dem von der Landesregierung den Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellten Tool „Klimaschutz-Planer“ ist vom Aufwand vertretbar und im Sinne der Zielerreichung notwendig.

Die Treibhausgasbilanz für Warendorf beträgt nach der letzten CO2-Bilanz von 2018 (!) 6,2 t CO2e/Einwohner. Der Bundesweite CO2-Abdruck liegt laut BMUV bei 10,8 t CO2e/Einwohner. Die Differenz wird durch überregionale Effekte erzeugt. Dies muss durch die überregionalen Einsparungen durch Verkehr und Industrie zusätzlich kompensiert werden. Für die Warendorfer Werte sind Maßnahmen zu definieren, die die Treibhausgasemissionen tatsächlich örtlich reduzieren. Diese Maßnahmen sind genau zu benennen und mit einer Abschätzung der Effekte, den möglichen Kosten und Personalressourcen zu hinterlegen. Auch sollten die Verantwortlichen genannt werden. Die effizienten und durchführbaren Maßnahmen werden in dem Umsetzungskatalog aufgeführt. Wenn also eine Maßnahme durchgeführt wird, muss erkennbar sein, welchen Nutzen sie zur Treibhausgasreduktion in Warendorf hat. Ansonsten wäre die Maßnahme mit den bekannt begrenzten Finanz- und Personalressourcen nur bedingt geeignet.

Die im Strategieplan Klimaschutz und Klimaanpassung genannten Annahmen zur Zielerreichung sind sehr allgemein gehalten. Wenn z.B. die Stadt Warendorf die Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Anlagenbetreiber beim Aufbau der Stromerzeugung durch Solarenergie informiert, stellt sich die Frage, ob das Problem der Umsetzung nicht bei fehlendem Material/Rohstoffen oder Facharbeiter*innen liegt. Diese Faktoren werden in der Zielerreichung nicht berücksichtigt.

Zur Zielerreichung stellt sich die Frage nach den Aufgaben der Stadt. Ist das Ansprechen weicher Faktoren hilfreich oder sollte eine Analyse der Hemmnisse zur Zielerreichung im Stadtgebiet und deren Bearbeitung oder alternative Wege im Vordergrund stehen?

Der Maßnahmenkatalog Sofortmaßnahmen gibt ungefähre Startzeitpunkte für Maßnahmen an, aber kein Datum für die Zielerreichung und die notwendigen Ressourcen. Hier sehen wir dringenden Änderungsbedarf.

Der vorliegende Entwurf des Strategieplans Klimaschutz und Klimaanpassung aktualisiert zwar das Klimaschutzkonzept von 2013 bleibt aber ähnlich unkonkret wie dieses, mit dem die gesetzten Ziele nicht erreicht wurden.

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