Rathausecho zum 12.5.2012, Daniel Kebschull Bündnis90/Die Grünen
In Zusammenhang mit dem Bürgerhof geht die Verwaltung, trotz der nichtbeachteten Einspruchsfrist für Ausschussbeschlüsse von einem ansonsten rechtlich korrekten Handeln aus. Im Fall der Baumfällungen am Alten Lehrerseminar bedauert die Verwaltung die Nichtbeachtung des Umweltausschusses, der über die Ausnahme von der Baumschutzsatzung hätte beschließen müssen. Wir bedauern es sehr, wie hier die Rechte der bürgerschaftlichen Vertreter behandelt werden! Allem Anschein nach nimmt sich die Stadtverwaltung das Recht, die Baumschutzsatzung, an welche sich jeder Bürger und auch die Stadt selbst zu halten hat, frei auszulegen. Hier wurden Bäume aus dem Schutz der Satzung herausgenommen, ohne dass ein Ausnahmetatbestand gegeben war. Aktuell kommt auch noch ein weiterer Fall von Baumfällungen am Grundlosen Kolk hinzu: Ein klarer Verstoß gegen das Naturschutzgesetz, denn es wurde in einem Naturdenkmal und innerhalb der Brutzeit gefällt.
Angesichts solcher Vorkommnisse muss man sich doch fragen, ob sich die Stadtverwaltung ihrer Vorbildfunktion für die Bürger bei der Auslegung von Recht und Gesetz und ihrem selbst auferlegten Anspruch an eine angemessene Bürgerbeteiligung noch bewusst ist.
Mag sein, dass dies hier vorliegende Fehlverhalten nur von Teilen der Verwaltung hervorgerufen wird. Als Verwaltungschef und Repräsentant der Stadt Warendorf ist der Bürgermeister gefragt, dieses Übel zu beheben. Denn es ist seine Aufgabe in begründeten Fällen das Verhalten „seiner“ Verwaltung kritisch zu hinterfragen und falls nötig die Konsequenzen zu ziehen.
Von solchen Ausnahmefällen abgesehen, leistet die Verwaltung eine sehr gute Arbeit im Sinne der Stadt und ihrer Bürger. „Seine“ Verwaltung sollte aber über jeden Zweifel erhaben bleiben, selbst erlassene Vorschriften und Satzungen zu dehnen, zu beugen oder zu missachten. Das mag unbequem sein, ist aber bei objektiver Betrachtung ein Dienst an unserer Stadt.
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