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04.04.10 –
Die Stadt sorgt dafür, daß die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit nach Bekanntgabe und Begründung in der Presse nach einer „Gewöhnungsfrist“ über einen Zeitraum von mehreren Monaten durch geeignete Anzeige- und Kontrollgeräte überwacht wird.
In derzeit in Höhe der Häuser Ahlener Str. 35 / 40 aufgestellten Betonkegel werden im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen/Tiefbaumaßnahmen in der Ahlener Str. durch eine „Verkehrsinsel“ ersetzt. Die Einzelheiten dieser Maßnahme werden (dies ist bereits mit Herrn Knaup vorbesprochen) zwischen der Bauabteilung, den Anliegern und den Unterzeichnern abgestimmt. Zusätzlich wird beantragt: In jedem Fall soll der Zustand nach Abschluß der Baumaßnahmen so beschaffen sein, daß nachhaltig temporeduzierende Wirkungen garantiert sind und zwar auf das Niveau von 30km/h höchstens. Es werden als Sofortmaßnahme Parkplätze
a.) St. Lambertuskirche, mindestens 5 Plätze (Zwischen Kirche und den Gebäuden Lambertusplatz 5 – 11 zur Kirchenmauer hin)
b.) Arztpraxis Dr. Brand, Sendenhorster Str. gegenüber der Kindertagesstätte mindestens 3 Plätze
c.) Bestattungsinstitut Huerkamp, Lambertusplatz 1, mindestens 1 Platz
Begründungen:
Tempo 30:
Die Forschung hat nachgewiesen, daß Tempo-30-Zonen die Verkehrsgefahren und –opfer deutlich reduzieren.
„Mit der Einführung von 20-mph-Zonen (entspricht 32 km/h) ist die Zahl der Verkehrsopfer in der britischen Hauptstadt um ein Drittel gesunken. Kinder werden nur noch halb so häufig schwer verletzt oder getötet. Dies geht aus einer Untersuchung im Britischen Ärzteblatt (BMJ 2009; 339: b4469) hervor. Nachweislich gingen auf den Straßen nach Einführung der 20mph-Zonen die Zahl der schweren Unfälle zurück. Die Zahl der Todesfälle sank um 35,2 Prozent gegenüber einem allgemeinen Rückgang auf allen Straßen um 4 Prozent. Werden die Personen, die schwere Verletzungen erlitten, hinzugerechnet, kommt man auf einen Rückgang um 46,3 Prozent. Und bei Kindern (bis 15 Jahre) war die Zahl der Getöteten oder schwer Verletzten sogar um 50,2 Prozent rückläufig.“ (Quelle: Deutsches Ärzteblatt; 2009)
Zwar sind gottlob in Hoetmar derartige Opfer eine Seltenheit, dies ist jedoch in Anbetracht der im Vergleich winzigen Einwohnerzahl zu sehen. Die Gefahren, die in London durch die Tempo 30 – Zonen gemindert wurden, sind jedoch in Hoetmar genauso existent. Sie würden genauso gedrosselt. Daß statistisch in einem Dorf weniger Unfälle vorkommen, darf deshalb nicht nahelegen, die Tempo-30 Zonen für entbehrlich zu halten. Man kommt ja auch nicht auf die Idee, in Dörfern mit geringer Unfallhäufigkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf z.B. 70 oder 90 km/h heraufzusetzen, weil erst dann die durchschnittliche Unfallhäufigkeit erreicht würde.
Ahlener Straße
Es hat sich gezeigt, daß die Anwohner mit den Maßnahmen des Jahres 2004 berechtigterweise nicht zufrieden sind. Mit geringem Kostenaufwand können sie als Sofortmaßnahme rückgängig gemacht werden. Danach können auch wieder Tempoüberwachungen der Polizei mit den geforderten 200m-Abständen in Höhe der Wagenfeldstraße durchgeführt werden, die jetzt praktisch unmöglich ist. Wenn die Tiefbauarbeiten in der Ahlener Straße erledigt werden, muß kostengünstig eine „Verkehrsinsel“ angelegt werden. Die Aufstellung der Betonkegel wird als Ersatzmaßnahme ausdrücklich begrüßt.
Lärmschutz
Daß Lärm krank macht, ist heute Allgemeinwissen. Die Politik hat das Thema längst erkannt und es sind diverse Vorschriften geschaffen worden, deren Ziel es u.a. auch ist, Wohngebiete und unbebaute Gebiete vor Lärm zu schützen. Hoetmar besteht neben einigen gemischten Gebieten und einem kleinen Gewerbegebiet hauptsächlich aus unbebauten Gebieten und Wohngebieten. Dieser Tatsache ist Rechnung zu tragen. Der dörfliche und ländliche Charakter von Hoetmar darf nicht den Verkehrsbedürfnissen der Landwirtschaft, des Speditionsgewerbes und dem Freizeitvergnügen von Motorradnutzern untergeordnet werden. Dazu bedarf es zwingend einer Versachlichung der Diskussion, in dem Lärmpegel zu Zeiten gemessen werden, wo sie hoch sind. Die Absenkung der Pegelspitzen ist das erste Ziel. Weitere Maßnahmen müssen folgen. Mit Lärm gehen Gefahren einher, weil hohe Lärmpegel immer zusammen mit hohen Fahrgeschwindigkeiten vorkommen (s. Tempo-30), weshalb Lärmbekämpfung stets auch bauliche Verkehrsberuhigung beinhalten muß. Selbstverständlich bedeutet Lärmminderung zugleich eine Investition in Gesundheitsschutz, ein attraktives Wohnumfeld, die Vermeidung von Immobilienpreisverfall und den Fremdenverkehr.
Behindertenparkplätze:
Für körperbehinderte Menschen bietet das Auto oft die einzige Möglichkeit, mobil zu sein und zu bleiben. Vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten sind darum ausreichende Behindertenparkplätze sehr wichtig, aber auch vor der eigenen Haustür. Behindertenparkplätze bieten dem Fahrer oder Beifahrer eine größere Bewegungsfreiheit. Sie sind breiter als normalePKW-Stellplätze, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann. Rollstuhlfahrer beispielsweise müssen ihren Rollstuhl unmittelbar neben der Fahrertür platzieren können, um ohne Probleme einzusteigen. Zudem sollen Behindertenparkplätze besonders günstig gelegen sein, so dass es idealerweise vom Parkplatz aus nur wenige Schritte bis zum Eingang sind. Dies ist wichtig vor allem für gehbehinderte Menschen und Leuten mit Atemwegserkrankungen. (Quelle: VdK, 2010)
Parken auf Gehwegen
Die Unsitte des Parkens auf Gehwegen mag in Einzelfällen noch auf Unkenntnis und alte Gewohnheiten zurückzuführen sein. In diesen Fällen sollte gezielte Aufklärung helfen. Die Stadt muß allerdings nicht nur in der Innenstadt Warendorfs, sondern auch in den Ortsteilen den Verkehr so überwachen, daß die Bürger nicht nur auf sich gestellt sind, wenn Parkverstöße mit Behinderung festgestellt werden. Es ist unzumutbar, wenn Mütter mit dem Kinderwagen den Gehweg Richtung Fahrbahn verlassen müssen, weil auf dem Gehweg geparkt wird. Ob das ein Einzelfall oder ein Massenphänomen ist, ist unbeachtlich.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd Nergert Klaus Aßhoff
Sprecher Mitglied
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