Sehr geehrter Herr Bürgermeister, aus Anlass des Erlass des MIK NRW vom 11.12.2014 zur Zuständigkeit des Rates bezüglich Resolutionen zu den Freihandelsabkommen haben wir den mit Schreiben vom 30.10.2014 beantragten Resolutionsentwurf überarbeitet um den konkreten ortsspezifischen Bezug kenntlich zu machen und somit die Zuständigkeit des Rates klar kenntlich zu machen. Einer Beratung und Abstimmung zu der Resolution dürfte nun also nichts mehr im Wege stehen. Der Rat der Stadt Warendorf möge beschließen: Resolution des Rats der Stadt Warendorf zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen Kommunale Daseinsvorsorge nicht durch Freihandelsabkommen gefährden Die Rahmenbedingungen der kommunalen Daseinsvorsorge sind für die Zukunft der Stadt Warendorf und ihrer Bürgerinnen und Bürger von unschätzbarem Wert: Die Entwicklung der kommunalen Unternehmen wie der Stadtwerke mit der Energieversorgung und die notwendigen Grundlagen des Lebens in Warendorf wie die Versorgung mit sauberem Trinkwasser sind daher wichtiger Bestandteil der Aufgaben der Stadt. Besorgt blicken wir aufgrund der Diskussion um die aktuell verhandelten Freihandelsabkommen vor diesem Hintergrund in die Zukunft. Die Stellungnahme der deutschen Kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der Kommunalen Unternehmen (VKU) bestärken uns darin. Der Rat der Stadt Warendorf appelliert daher an - die Kommission der Europäischen Union - das Parlament der Europäischen Union - die Bundesregierung - die NRW-Landesregierung sich im Zuge der Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), und des internationalen Dienstleistungsabkommens "Trade in Services Agreement" (TISA), sowie auch beim bereits verhandelten Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen. Ergebnis: Der Antrag wird mit den Stimmen von CDU und FDP von der Tagesordnung angesetzt, weil sich die Fraktionen nicht in der Lage sehen über die Angelegenheit zu beraten, angeblich würde das Thema Freihandelsabkommen die Kommunen nicht tangieren und somit wäre der Rat nicht zuständig.
16.12.14 – von Daniel Kebschull –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aus Anlass des Erlass des MIK NRW vom 11.12.2014 zur Zuständigkeit des Rates bezüglich Resolutionen zu den Freihandelsabkommen haben wir den mit Schreiben vom 30.10.2014 beantragten Resolutionsentwurf überarbeitet um den konkreten ortsspezifischen Bezug kenntlich zu machen und somit die Zuständigkeit des Rates klar kenntlich zu machen.
Einer Beratung und Abstimmung zu der Resolution dürfte nun also nichts mehr im Wege stehen.
Der Rat der Stadt Warendorf möge beschließen:
Resolution des Rats der Stadt Warendorf
zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen
Kommunale Daseinsvorsorge nicht durch Freihandelsabkommen gefährden
Die Rahmenbedingungen der kommunalen Daseinsvorsorge sind für die Zukunft der Stadt Warendorf und ihrer Bürgerinnen und Bürger von unschätzbarem Wert:
Die Entwicklung der kommunalen Unternehmen wie der Stadtwerke mit der Energieversorgung und die notwendigen Grundlagen des Lebens in Warendorf wie die Versorgung mit sauberem Trinkwasser sind daher wichtiger Bestandteil der Aufgaben der Stadt. Besorgt blicken wir aufgrund der Diskussion um die aktuell verhandelten Freihandelsabkommen vor diesem Hintergrund in die Zukunft. Die Stellungnahme der deutschen Kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der Kommunalen Unternehmen (VKU) bestärken uns darin.
Der Rat der Stadt Warendorf appelliert daher an
- die Kommission der Europäischen Union
- das Parlament der Europäischen Union
- die Bundesregierung
- die NRW-Landesregierung
sich im Zuge der Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), und des internationalen Dienstleistungsabkommens "Trade in Services Agreement" (TISA), sowie auch beim bereits verhandelten Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.
Der Rat stellt fest, dass:
- Die bisherigen Verhandlungen weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden und diese Intransparenz das Misstrauen in die Verhandlungsführung der EU-Kommission erhöht hat und die demokratischen Grundsätze untergräbt,
- die geplanten Abkommen nach derzeitigem Kenntnisstand geeignet sind, die bisherige Form kommunaler Daseinsvorsorge und das Subsidiaritätsprinzip zu gefährden und negative Auswirkungen für das kommunale Handeln, bei der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Delegation von Aufgaben an kommunale Unternehmen (wie Stadtwerke, Abwasserbetrieb, RVM oder ZVM), der Förderung und Unterstützung von Kultur (wie der Kreismusikschule) und der Erwachsenenbildung (z.B. über Volkshochschulen) wie auch der Tarifgestaltung und die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Stadt Warendorf haben können,
- die geplanten Abkommen der Eröffnung von Marktzugängen im Dienstleistungssektor dienen, insbesondere auch der öffentlichen Dienstleistungen, und die Organisationshoheit der Kommunen gefährden, darunter nicht liberalisierte Bereiche, wie die kommunale Wasserver- und Entsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen einschließlich des Gesundheitsbereiches sowie die öffentlichen Dienstleistungen im Kultur und Bildungsbereich,
- durch die Verwendung von sogenannten Negativlisten, die Rekommunalisierung von Dienstleistungen deutlich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht werden.
Die Abkommen haben somit direkte und indirekte Auswirkungen auf unsere Stadt Warendorf. Daher fordert der Rat, dass:
- Die Verhandlungen mit größtmöglicher Transparenz- und Öffentlichkeit zu führen sind,
- die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur – auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativlisten - eingeschränkt werden darf und Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen,
- Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichtsbarkeit gefährdet werden dürfen.
Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert,
im Ministerrat der Europäischen Union im Bereich der Dienstleistungen aktiv für so genannte Positivlisten einzutreten, die explizit nicht die kommunale Daseinsvorsorge sowie den Kultur-; Gesundheits- und Bildungsbereich tangieren.
Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss nachverhandelt werden.