BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Antrag zur Einrichtung von durchgängigen Tempo-30-Zonen in den Ortsdurchfahrten der Warendorfer Stadtteile Freckenhorst, Hoetmar, Einen, Müssingen und Milte

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne beantragt: Die Einrichtung von durchgängigen Tempo-30-Zonen in den Ortsdurchfahrten der Warendorfer Stadtteile Freckenhorst, Hoetmar, Einen, Müssingen und Milte. Begründung: Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt bereits seit Jahren die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der L547 Ortsdurchfahrt Freckenhorst vom Dechaneihof bis zum Kloster zum Heiligen Kreuz und auf der L793 Ortsdurchfahrt Freckenhorst von der Einmündung Industriestraße bis zur Einmündung Kleistraße. Gerade in Freckenhorst ist aufgrund der Größtenteils sehr engen und kurvigen Straße eine Temporeduzierung dringend erforderlich. Dort sind diverse Querungsstellen für Fußgänger und Radfahrer, wie an den beiden Seniorenheime, der Einmündung Industriestraße, der Einmündung Dreesstraße, an der Gänsestraße und an verschiedenen Bushaltestellen in dem genannten Bereich.

21.11.16 –

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne beantragt:
Die Einrichtung von durchgängigen Tempo-30-Zonen in den Ortsdurchfahrten der Warendorfer Stadtteile Freckenhorst, Hoetmar, Einen, Müssingen und Milte.

Begründung:
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt bereits seit Jahren die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der L547 Ortsdurchfahrt Freckenhorst vom Dechaneihof bis zum Kloster zum Heiligen Kreuz und auf der L793 Ortsdurchfahrt Freckenhorst von der Einmündung Industriestraße bis zur Einmündung Kleistraße.
Gerade in Freckenhorst ist aufgrund der Größtenteils sehr engen und kurvigen Straße eine Temporeduzierung dringend erforderlich. Dort sind diverse Querungsstellen für Fußgänger und Radfahrer, wie an den beiden Seniorenheime, der Einmündung Industriestraße, der Einmündung Dreesstraße, an der Gänsestraße und an verschiedenen Bushaltestellen in dem genannten Bereich.

Aber auch in den anderen Ortsteilen ist aufgrund des Verkehrsaufkommens und der häufig schwierigen Einsehbarkeit von Gefahrenstellen eine Temporeduzierung dringlichst angeraten. Tempo-30-Zonen verbessern die Verkehrssicherheit vor Kindergärten sowie Schulen und gerade diese beiden Gruppen müssen häufig die Ortsdurchfahrten queren und es besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie von Autofahrern bei überhöhter Geschwindigkeit übersehen werden.
Zur Sicherung der Fußgänger und Radfahrer ist somit eine Geschwindigkeitsreduzierung angezeigt. 

Eine Geschwindigkeitsreduzierung bewirkt aber auch einen großen Effekt auf die Lärmreduzierung und somit für den Schutz der Anlieger der betroffenen Straßen. Von einem großen Zeitverlust für den Durchgangsverkehr ist dagegen nicht auszugehen, da die Ortsdurchfahrten oft unübersichtlich sind und aufgrund des Verkehrsaufkommens bereits häufig auch jetzt schon die Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h nicht erreicht werden kann.

Es ist erforderlich, wenn im Zuge der geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung zur Sicherung aller Verkehrsteilnehmer ein generelles Tempo-30-Limit in Ortsdurchfahrten beschlossen wird.

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