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21.11.17 –
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt halbe Stelle für den Bereich Abfallberatung / Abfallvermeidung.
Begründung:
Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) §1 Abs. 2 heißt es:
„Diesem Bundesgesetz liegt folgende Hierarchie zugrunde:
1. Abfallvermeidung;
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung;
3. Recycling;
4. sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung;
5. Beseitigung.“
Nach dem Landesabfallgesetz NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte zur ortsnahen Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung und der Verwertung von Abfällen verpflichtet. Im Kreis Warendorf wurden diese Aufgaben den Städten überlassen. Auf Nachfrage bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf AWG werden den Städten gerne Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, um die Aufgaben zu erfüllen. Die steigenden Kosten der Abfallentsorgung können durch die Verringerung des Abfallaufkommens gesteuert werden. Derzeit wird der Abfallvermeidung in Warendorf nur eine geringe Bedeutung zugemessen.
Daher beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Einrichtung einer halben Stelle für die Beratung zur Abfallvermeidung. Da sich diese Aufgabe aus Bundes- und Landesgesetzgebung ergibt, sind die Kosten umlagefähig. Bei Verringerung des Abfallaufkommens durch die Beratung ergibt sich eine Verringerung der Entsorgungskosten. Die Mehrkosten würden bei einer 80l-Tonne im Jahr ca. 1,60 € betragen. Dieser Betrag sollte durch die Abfallvermeidung (über)kompensierbar sein.
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