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30.03.21 –
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
Der Rat der Stadt Warendorf setzt sich für die Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien und insbesondere von Solarenergie ein. Daher werden folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Künftige Bebauungspläne der Stadt Warendorf enthalten Festlegungen zur Installation von Photovoltaikanlagen auf nicht bereits anderweitig genutzten Dachflächen. Dies gilt für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden ab dem Jahr 2022 und für genehmigungspflichtige Umbauten ab dem Jahr 2024. Die Festlegungen im Bebauungsplan erfolgen bei Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen. Die Festlegungen werden ebenfalls in städtebauliche Verträge aufgenommen (z.B. Grundstücksverkauf durch die Stadt ohne Änderung des Bebauungsplanes). Zu den Einzelheiten der Regelung, z.B.
und begleitende Informationen (z.B. Beratung der Bauherr*innen) erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag und legt ihn dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.
2. Die Stadt Warendorf verpflichtet sich, eigene Neu- und Bestandsbauten mit Solaranlagen auszustatten. Die Verwaltung wird beauftragt, Pläne vorzulegen, wie und bis wann (ggf. in Zusammenhang mit anstehenden Sanierungen) die vorhandenen kommunalen Bauten entsprechend ausgestattet werden können.
3. Die Stadt Warendorf fordert die WEV WARENDORFER ENERGIEVERSORGUNG GMBH auf ein Konzept für die Nutzung überlassener Dachflächen zu erarbeiten und dabei die Möglichkeiten der Vermietung/Verpachtung einschließlich Mietkauf von Photovoltaikanlagen an die Eigentümer*innen zu berücksichtigen und die Einrichtung von Bürgersolaranlagen zu prüfen.
4. Die Stadt Warendorf verpflichtet sich, bei der Aufstellung künftiger BebauungspläneVorgaben für eine optimierte Dachausrichtung zu prüfen.
Begründung:
Die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, lassen sich nicht allein auf Ebene der Nationalstaaten erreichen. Alle privaten und öffentlichen Akteure müssen dafür ihre Anstrengungen intensivieren. Ob Klimaschutz gelingt, entscheidet sich zu einem großen Teil auch auf der kommunalen Ebene. Daher sind gerade auch die Kommunen gefragt, ihre Klimaschutzaktivitäten vor Ort zu verstärken und wirksame Maßnahmen umzusetzen, um die Potenziale zur Nutzung Erneuerbarer Energien bestmöglich auszuschöpfen. Dabei handelt es sich um einen Teil der Daseinsvorsorge.
Laut amtlichem Solarkataster könnten allein auf den Dächern in Nordrhein-Westfalen fast die Hälfte des landesweiten Strombedarfs über Photovoltaik gedeckt werden. Tatsächlich wurden im Jahr 2019 nur 4,5 Terrawatt Sonnenstrom erzeugt, 6,6 Prozent des vorhandenen Potenzials.
Durch die Einführung von Solarvorgaben in Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen, kann die Stadt Warendorf einen großen Beitrag leisten.
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 b) BauGB können in Bebauungsplänen Gebiete festgesetzt werden, in denen „bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen“.
Darüber hinaus besteht für die Stadt Warendorf die Möglichkeit in vertraglichen Regelungen mit Bauherren eine Solarpflicht zu vereinbaren, die sich auch auf Bestandsgebäude beziehen kann. Auch städtebauliche Verträge müssen angemessen und verhältnismäßig sein. Hierfür sind Übergangsfristen vorzusehen.
Die Stadt Warendorf sollte zudem mit gutem Vorbild vorangehen und eine Selbstverpflichtung für die Nutzung von Solarenergie für die eigenen Neubauten und die von Tochtergesellschaften eingehen. Für die kommunalen Bestandsgebäude sollte die Verwaltung eine Planung ausarbeiten, wie diese möglichst schnell mit Solaranlagen ausgestattet werden können, z.B. im Zuge anstehender Sanierungen.
Um allen Bürger*innen der Stadt Warendorf die Teilhabe an der Errichtung und dem wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu ermöglichen, soll die WEV die Beteiligung an BürgerEnergieerzeugungs-Anlagen ermöglichen. Dies ermöglicht es z. B. auch Mieter*innen an dieser Maßnahme teilzunehmen. Gleichzeitig dürfen Mieter*innen nicht mit Kosten für wirtschaftlich zu betreibende Photovoltaikanlagen belastet werden. Auch Gebäudeeigentümer*innen werden durch die Möglichkeit geeignete Dachflächen Dritten zu überlassen nicht zu einer Investition gezwungen die sie nicht möchten. Der Ausbau erneuerbarer Energien als Teil der Daseinsvorsorge wird jedoch gesichert.
Mit der Einführung von Solarvorgaben leistet die Stadt Warendorf einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der globalen Klimakrise, zur Erreichung landesweiter Ausbauziele, zur Nutzung Erneuerbarer Energien und bundesweiter Ziele für die Umsetzung der Energiewende. Damit steht die Stadt Warendorf in einer Reihe mit den Städten Hamburg (bereits umgesetzt für Wohn- und Nichtwohngebäude, Neubau + Bestand bei Dachsanierung), Berlin (Gesetzesentwurf wie Hamburg), Bremen (bereits beschlossen) und den Bundesländern Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg (nur neue Nichtwohngebäude) und Bayern (Gesetzentwurf für Wohn- und Nichtwohngebäude).
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