BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Anfrage Baumfällungen

Anfrage Zu verschiedenen Baumfällungen im Stadtgebiet  

22.03.12 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Walter,

hiermit bitten wir um Auskunft zu folgenden Fragen:

 

In der Ratssitzung am 08.03.2012 hat Frau Wingenbach den Antrag gestellt, der Bürgermeister möge den Beschluss des UPV-Ausschusses zur Fällung der Bäume am Bürgerhof beanstanden, da die baurechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Beschluss noch nicht gegeben waren. Zudem verstößt der Beschluss gegen die geltende Baumschutzsatzung. Gem. § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW ist der Bürgermeister zu einer Beanstandung verpflichtet, soweit ein Beschluss geltendes Recht verletzt.

Sie haben am Ende der Diskussion eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses wie auch der Frage von Herrn Blömker nach der Nichteinhaltung einer Sperrfrist für die Baumfällung zugesagt. Zu der Fristverletzung gibt es nach einem Pressebericht eine bestätigende Erklärung der Verwaltung. Eine Erklärung zum Antrag von Frau Wingenbach ist uns bisher nicht bekannt geworden. Es bleibt also die Frage:

War der Beschluss am 08.03. rechtswidrig?

Weitere Fragen stellen sich zur Durchführung der Baumfällungen am Bürgerhof und zu nachfolgenden Fällungen am alten Lehrerseminar.

Bürgerhof

  1. Warum enthielt die Beschlussvorlage nur den zum Antrag passenden Hinweis des Artenschutz-Gutachtens auf die beginnende Vogelbrutzeit, aber nicht den Hinweis auf die Fledermausruhe?
  2. War während der Baumfällung am Bürgerhof ein Fledermauskundler anwesend?
  3. Falls ja, wurden während der Baumfällung Tiere entdeckt, welche Arten und wie viele Tiere waren es und was ist mit diesen passiert?
  4. Falls nein, warum wurde auf das Urteil des Gutachters nicht vertraut und wieder besseren Wissens kein Fledermauskundler dazu gebeten?

 

 

 

Altes Lehrerseminar

  1. Wie viele Bäume wurden hier genau gefällt?
  2. Welche davon fielen unter die Baumschutzsatzung?
  3. Wie bewerten Sie die Nichtbeteiligung des Umweltausschusses in diesem Fall und allgemein die dienstrechtliche Relevanz der wiederholten Nichtbeachtung rechtlicher Vorgaben?

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