Aktuelles

Antrag zur Entschärfung der Verkehrssituation an der L 547 (zwischen Freckenhorst und Warendorf)

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert den Bürgermeister auf, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auf der L 547 zwischen dem Ortsteil Freckenhorst, Höhe Hagengasse bis Warendorf, Höhe ca. Neuapostolische Kirche, auf 50 km/h begrenzt wird. Begründung: Es müssen Maßnahmen zur Vermeidung von schweren Unfällen erfolgen, weil anderen Abhilfen derzeit nicht möglich sind. Die Verkehrssituation auf und an der Freckenhorster Straße/Warendorfer Straße ist seit Langem eine offene Wunde im Verkehrsnetz der Stadt. Auf dem benutzungspflichtigen kombinierten Fuß- und Radweg müssen sich Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit Mofafahrer*innen in zwei Richtungen den zu engen Platz teilen. Der Weg wird von vielen Bürger*innen wegen seiner Gefährlichkeit gemieden.

13.05.20 –

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert den Bürgermeister auf, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auf der L 547 zwischen dem Ortsteil Freckenhorst, Höhe Hagengasse bis Warendorf, Höhe ca. Neuapostolische Kirche, auf 50 km/h begrenzt wird.

Begründung:
Es müssen Maßnahmen zur Vermeidung von schweren Unfällen erfolgen, weil anderen Abhilfen derzeit nicht möglich sind. Die Verkehrssituation auf und an der Freckenhorster Straße/Warendorfer Straße ist seit Langem eine offene Wunde im Verkehrsnetz der Stadt. Auf dem benutzungspflichtigen kombinierten Fuß- und Radweg müssen sich Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit Mofafahrer*innen in zwei Richtungen den zu engen Platz teilen. Der Weg wird von vielen Bürger*innen wegen seiner Gefährlichkeit gemieden.
Gefährdet sind hier besonders die Radfahrer*innen. Als linksseitiger gehört dieser Radweg ohnehin zu den gefährlichsten seiner Sorte. Wo sich dann Zweiradfahrer*innen auf dem schmalen Streifen ausweichen müssen, wird es brandgefährlich, denn man kommt schnell vom Radweg ab und gerät auf die Autofahrbahn. Der motorisierte Autoverkehr darf auf bis zu 70 km/h beschleunigen. Hier kommt als zusätzliche Gefährdung für die Radfahrer*innen die Sogwirkung die durch die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs entstehen kann. Selbst wenn alle Verkehrsteilnehmer*innen sich um korrekte und rücksichtsvolle Fortbewegung bemühen – die Gefahr ist nicht zu bannen.
Andere Lösungen sind nicht in Sicht: Der Ankauf zur Erweiterung des Seitenstreifens kommt nicht voran. Die Mofa- und Radfahrer*innen auch noch auf die Straße zu verweisen, ist noch gefährlicher. Bleibt als Prävention nur übrig, die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu begrenzen. Es ist erwiesen, dass bei geringerer Geschwindigkeit Gefahren besser erkannt werden, der Anhalteweg kürzer wird und die Unfallfolgen leichter sind. Gleichzeitig bleiben die Ortsteile auch für den motorisierten Verkehr gut verbunden.
Das ist eine Sofortmaßnahme und sie ersetzt kein Konzept für den Radverkehr zwischen den Ortsteilen. Ein solches fordern wir ebenfalls.