BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

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Die Fraktionen FDP und Grüne beantragen die Absetzung des Tagesordnungspunkt 3 der Ratssitzung

Antrag der Fraktionen FDP und Grüne zur Absetzung des Tagesordnungspunkt Zulässigkeit/Ablehnung des Bürgerbegehrens zum historischen Marktplatz Begründung : 1. der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wesentlich auf die Stellungnahme von Frau Doktor Wittmann (Kanzlei Baumeister) gestützt. Dieses wirft dem Bürgerbegehren auf Seite 5 vor: ich zitiere wörtlich "dabei wird verschwiegen, dass für die große Lösung der Verwaltung eine staatliche Förderung in Höhe von 60 % in Anspruch genommen werden kann, wobei diese nicht nur abstrakt im Raum steht, sondern mit der Bezirksregierung bereits konkret abgestimmt ist." Das wird von uns bezweifelt und bedarf der Aufklärung. Bisher gibt es noch keine Förder-Zusage. Die Anwältin geht wohl davon aus, dass Förderfähigkeit und Förderung identisch sind. Das ist mitnichten der Fall.

23.10.14 –

Antrag der Fraktionen FDP und Grüne zur Absetzung des Tagesordnungspunkt Zulässigkeit/Ablehnung des Bürgerbegehrens zum historischen Marktplatz

Begründung :
1.
der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wesentlich auf die Stellungnahme von Frau Doktor Wittmann (Kanzlei Baumeister) gestützt. Dieses wirft dem Bürgerbegehren auf Seite 5 vor: ich zitiere wörtlich "dabei wird verschwiegen, dass für die große Lösung der Verwaltung eine staatliche Förderung in Höhe von 60 % in Anspruch genommen werden kann, wobei diese nicht nur abstrakt im Raum steht, sondern mit der Bezirksregierung bereits konkret abgestimmt ist."
Das wird von uns bezweifelt und bedarf der Aufklärung. Bisher gibt es noch keine Förder-Zusage. Die Anwältin geht wohl davon aus, dass Förderfähigkeit und Förderung identisch sind. Das ist mitnichten der Fall. Deshalb irrt die Stellungnahme, wenn sie sagt die tatsächliche Belastung im Gemeindehaushalt reduziere sich auf 392.000 €. Das stand und steht gerade jetzt nicht fest.
Somit gibt es hier eine offene Sachfrage, durch die der Tagesordnungspunkt als nicht entscheidungsreif angesehen werden muss!
2. Der Bürgermeister hat erklärt, die Verwaltung wolle mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens über die inhaltliche Frage der Marktplatz Gestaltung ins Gespräch kommen. Die Bezirksregierung wird keine Mitteln bewilligen, wenn in der Stadt keine Einigung besteht. Daher wurden für Anfang nächsten Jahres Workshops zu dem Thema angekündigt.
Diese Workshops werden nicht gerade einfacher, wenn ein Gesprächspartner in ein Klageverfahren gedrängt wird. Der Bürgermeister hat angekündigt, er werde eine Entscheidung des Rates, dass das Bürgerbegehren zulässig ist nicht akzeptieren. Auch die Vertreter des Bürgerbegehrens haben angekündigt, im Falle einer für sie negativen Entscheidung des Rates rechtlich dagegen vorzugehen. Also vermeiden wir doch besser diesen Konflikt und reden erst mal miteinander. Die Vertreter des Bürgerbegehrens sind einverstanden dass heute keine Entscheidung über die Zulässigkeit des Begehrens fällt.
3. Nun steht im Gesetz „der Rat stellt unverzüglich fest ob das Bürgerbegehren zulässig ist“. Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Zögern. Der Rat darf nur aus sachgerechten Gründen eine bestimmte Zeit abwarten. Mit "unverzüglich" wird keine bestimmte Fristvorgabe gemacht. Dem Rat wird aufgegeben, sofort nach Eingang des Bürgerbegehrens über dessen Zulässigkeit zu befinden. Es liegt zwar im Interesse sowohl des Rates als auch der Unterstützer des Bürgerbegehrens, dass dessen Überprüfung in einem überschaubaren, kurzen Zeitraum erfolgt .Eine starre oder bestimmte Vorgabe macht das Gesetz jedoch nicht. (OVG-Beschluss vom 1.8.2013 - 15B584/13)
Wenn also die Frage, ob die Wiedergabe der Kostenschätzung der Verwaltung durch das Bürgerbegehren objektiv geeignet ist, beim Bürger Fehlvorstellungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen hervorzurufen ,noch unklar ist, dann liegt schon ein sachlicher Grund vor, heute nicht zu entscheiden.
Ein weiterer Grund ist, dass Zuschüsse für den Marktplatz überhaupt nur nach Warendorf fließen, wenn vor Ort Einigung besteht! Die vom Bürgermeister angekündigten Workshops sind genau die richtige Herangehensweise um sich aufeinander zu zubewegen und eine Kompromisslösung zu finden. Das Bürgerbegehren ist mit einer Absetzung einverstanden, wenn der Rat es auch ist sind die besten Voraussetzungen für einen Dialog geschaffen. Andernfalls stehen die Workshops unter keinem guten Stern und eine Kompromisslösung wird unnötiger und fahrlässiger Weise gefährdet. Damit wir aber dem Gesetzestext entsprechen und eine unverzügliche Entscheidung herbeiführen, sollten die Workshops statt erst Anfang nächsten Jahres sobald als möglich stattfinden, so dass noch in der Weihnachtsratssitzung eine Entscheidung getroffen werden kann. Dies hätte auch den Vorteil, den Haushalt mit konkreten Zahlen in dieser Frage versehen zu können.

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