BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Warendorf

Aktuelles

Anfrage zum Thema Emsinselnachnutzung

folgende offene Punkte sind aus Sicht der Grünen Ratsfraktion vor einer Festlegung auf eine bestimmte Planvariante zu klären. Daher bitten wir Sie um Beantwortung der gestellten Fragen und um die zur fachkundigen und detaillierten Beantwortung notwendigen Nachsteuerung bei den beauftragten Gutachten bzw. um Beauftragung zusätzlicher Gutachten. Die Frage des Gründungsaufwandes für Bauen auf der Emsinsel ist gutachterlich zu klären. Was ist möglich? Welche Restriktionen sind vorhanden und was ist mit welchen Kosten verbunden? Im Rahmen des Teil 2 der Wohnungsmarktstudie muss geklärt werden, welche Art von Wohnen (Bauform, Wohnform) auf der Emsinsel verträglich mit der Altstadt darstellbar ist. Aus stadtplanerischer Gesamtbetrachtung auf die Kernstadt ist zu prüfen, welche Nachnutzung (Wohnen, öffentliche Gebäudenutzung, Naherholungsraum, etc.) die größten Attraktivierungspotenziale für die Gesamtstadt bietet. In welchem Verhältnis steht die Einzelhandelslandschaft in Warendorf zur Emsinsel und welche Potenziale und Gefahren ergeben sich aus möglichen Planungsvarianten? Ob die angedachte Verlegung der Ems durch den Emssee tatsächlich möglich ist, muss intensiv geprüft werden. Insbesondere muss hierbei auf den Hochwasserschutz für die Emsseeanlieger und die Auswirkungen auf den Emssee eingegangen werden. Welche Rechte bzgl. der Erkundung der Fläche ergeben sich aus dem Vorkaufsrecht? Müsste der Grundeigentümer hinnehmen, wenn die Stadt z.B. Baugrunduntersuchungen durchführen lassen möchte, um den Grundstückswert besser einschätzen zu können?

11.03.15 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

folgende offene Punkte sind aus Sicht der Grünen Ratsfraktion vor einer Festlegung auf eine bestimmte Planvariante zu klären. Daher bitten wir Sie um Beantwortung der gestellten Fragen und um die zur fachkundigen und detaillierten Beantwortung notwendigen Nachsteuerung bei den beauftragten Gutachten bzw. um Beauftragung zusätzlicher Gutachten.

  • Die Frage des Gründungsaufwandes für Bauen auf der Emsinsel ist gutachterlich zu klären. Was ist möglich? Welche Restriktionen sind vorhanden und was ist mit welchen Kosten verbunden?
  • Im Rahmen des Teil 2 der Wohnungsmarktstudie muss geklärt werden, welche Art von Wohnen (Bauform, Wohnform) auf der Emsinsel verträglich mit der Altstadt darstellbar ist.
  • Aus stadtplanerischer Gesamtbetrachtung auf die Kernstadt ist zu prüfen, welche Nachnutzung (Wohnen, öffentliche Gebäudenutzung, Naherholungsraum, etc.) die größten Attraktivierungspotenziale für die Gesamtstadt bietet.
  • In welchem Verhältnis steht die Einzelhandelslandschaft in Warendorf zur Emsinsel und welche Potenziale und Gefahren ergeben sich aus möglichen Planungsvarianten?
  • Ob die angedachte Verlegung der Ems durch den Emssee tatsächlich möglich ist, muss intensiv geprüft werden. Insbesondere muss hierbei auf den Hochwasserschutz für die Emsseeanlieger und die Auswirkungen auf den Emssee eingegangen werden.
  • Welche Rechte bzgl. der Erkundung der Fläche ergeben sich aus dem Vorkaufsrecht? Müsste der Grundeigentümer hinnehmen, wenn die Stadt z.B. Baugrunduntersuchungen durchführen lassen möchte, um den Grundstückswert besser einschätzen zu können?
  • Könnte der Stadtrat rechtlich, rein theoretisch, auf der Fläche eine Parkanlage ausweisen und würden die wertkorrigierenden Folgen eine juristische Angreifbarkeit von Seiten der Grundeigentümer auslösen?

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