Was macht der Regionalrat


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Karte Bezirksregierung Münster

Der Regionalrat ist für die Regionalplanung im Münsterland verantwortlich.

Wichtigstes Instrument dieser Planung ist der Regionalplan. Regionalpläne legen die Grundsätze und Ziele der Raumordnung für die jeweiligen Gebiete fest, sie sind damit unter anderem die Grundlage für die örtliche Bauleitplanung und die nachgeordnete Fachplanung. Er ist verbindlich für die Planung in den Kommunen. Der Regionalrat ist zuständig für Entscheidungen zur Erarbeitung und Aufstellung des Regionalplans.

Weiterhin berät der Regionalrat mit der Bezirksregierung über wichtige raumbedeutsame und strukturwirksame Förderprogramme. Der Regionalrat berät und spricht Empfehlungen an die Landesregierung aus, setzt Prioritäten und wird von der Bezirksregierung Münster über alle Förderprogramme des Landes unterrichtet. Er beschließt die Vorschläge der Region für die Verkehrsinfrastrukturplanung, die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen und die Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personenverkehr.

Der Regionalrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen. Die Sitzungen werden von der Bezirksregierung vorbereitet und begleitet. Die Sitzungen sind öffentlich.